Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/102: 10.459 Pa.Iv. «Eigene vier Wände dank Bausparen» und «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstbenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)» · 27 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
Am 29. September 2008 reichte die Schweizerische Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) die Volksinitiative «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)»1 ein. Am 23. Januar 2009 folgte der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) mit seiner Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen»2. Während die HEV-Initiative das steuerlich privilegierte Bausparen für Bund und Kantone obligatorisch erklären will, soll es gemäss der Bauspar-Initiative nur auf kantonaler Ebene fakultativ eingeführt werden können. Die Bauspar-Initiative verlangt zudem die freiwillige Einführung von steuerlich begünstigten Spareinlagen zur Finanzierung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie die Steuerbefreiung von Bausparprämien.
In seiner Botschaft vom 18. September 20093 beantragte der Bundesrat dem Parlament, Volk und Ständen beide Initiativen mit der Empfehlung zu unterbreiten, sie abzulehnen. Dennoch beschloss der Nationalrat am 18. März 2010, beide Volksbegehren zur Annahme zu empfehlen (Bauspar-Initiative mit 118 zu 64 Stimmen, «Eigene vier Wände dank Bausparen» mit 121 zu 61 Stimmen).4 Mit Beschluss vom 19. April beantragte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ihrem Rat die Bauspar-Initiative zur Ablehnung, die Initiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» hingegen zur Annahme. Mit 25 zu 16 Stimmen folgte der Ständerat seiner Kommission und empfahl am 8. Juni die Bauspar-Initiative zur Ablehnung.5 Ohne Gegenstimme wies er hingegen die HEV-Initiative an seine Kommission zurück, mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Am 22. Juni verabschiedete die WAK-S mit 6 zu 1 Stimme bei 6 Enthaltungen eine entsprechende Kommissionsinitiative (10.459). Mit dieser soll im Gesetz ein Bausparabzug festschrieben werden. In ihren Grundzügen fusst sie auf dem Modell der HEV-Initiative, allerdings soll sie als indirekter Gegenvorschlag beiden eingereichten Volksinitiativen zum Bausparen gegenübergestellt werden. Im Rahmen der Vorprüfung vom 29. Juni gab ihr auch die Schwesterkommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge, sodass die Verwaltung beauftragt werden konnte, einen Vorentwurf und einen erläuternden Bericht auszuarbeiten.
An der Sitzung vom 21. Oktober nahm die WAK-S mit 6 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen den vorliegenden Vorentwurf an und beschloss, bei den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
1 BBl 2008 8701
2 BBl 2009 1393 2550
3 BBl 2009 6975
4 AB 2010 N 514
5 AB 2010 S 529