Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/102: 10.459 Pa.Iv. «Eigene vier Wände dank Bausparen» und «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstbenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)» · 27 Seiten

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Kantonen mit jenen in den europäischen Nachbarländern vergleichbar ist, liegt die Quote in städtischen Kantonen teils unter 20 Prozent. Das BWO nennt verschiedene Gründe, welche zu dieser Situation geführt haben: Die Schweiz verfügt über einen funktionierenden, relativ liberalen Mietwohnungsmarkt, in dem qualitativ gute und preislich tragbare Mietwohnungen verfügbar sind. Demgegenüber besteht ein ungünstiges Verhältnis zwischen den Kosten des Eigentumserwerbs und den durchschnittlichen Haushaltseinkommen. Im Übrigen ist es ausser im Kanton Wallis erst seit 1965 möglich, Stockwerkeigentum zu erwerben, was vor allem in den Städten zu einer sehr tiefen Wohneigentumsquote geführt hat.

In den vergangenen zwanzig Jahren ist die Wohneigentumsquote in der Schweiz deutlich angestiegen (von 31.3% 1990 auf 34.6% 2000 bis 39% 2008). Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass die Erwerbskosten im Vergleich zum durchschnittlichen Haushaltseinkommen günstiger geworden sind. Andererseits sind die Hypothekarzinsen auf einen sehr tiefen Stand gesunken. Nicht zuletzt führen rückläufige Familiengrössen bei Erbgängen zu teilweise substanziellem Vermögenszuwachs bei nachfolgenden Generationen.

Grafik 1 (Quelle: BWO)

2.1.4 Wohnbau- und Wohneigentumsförderung als Verfassungsauftrag

Anlässlich der Volksabstimmung vom 5. März 1972 wurde mit der Einführung eines Verfassungsartikels (Art. 108 BV) die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung zu einer Daueraufgabe des Bundes. Es stehen ihm hierzu verschiedene Instrumente zur Verfügung.