Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/52: Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Änderungen des Sanktionenrechts) · 15 Seiten

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3 Finanzielle und personelle Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf den Bund

Für den Bund ergeben sich aus den vorgeschlagenen Änderungen keine unmittelbaren zusätzlichen finanziellen oder personellen Auswirkungen.

3.2 Auswirkungen auf die Kantone

Die unmittelbaren finanziellen und personellen Auswirkungen auf die Kantone lassen sich nur sehr schwer abschätzen.

Auf der einen Seite dürfte sich finanziell positiv auswirken, dass nur noch unbedingte, aber nicht mehr bedingte Geldstrafen ausgesprochen werden können. Auf der andern Seite dürften sich finanzielle Mehrbelastungen ergeben, weil auch kurze Freiheitsstrafen wieder möglich und zu vollziehen sind und weil alle Kantone den Vollzug in Form des Electronic Monitoring ermöglichen müssen.

4 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist im Bericht über die Legislaturplanung 2007-2011 nicht angekündigt, weil zum Zeitpunkt der Erstellung der Legislaturplanung die Dringlichkeit der erneuten Revision nicht ersichtlich war.

5 Rechtliche Aspekte

5.1 Verfassungsmässigkeit

Nach Artikel 123 BV ist der Bund zur Gesetzgebung im Bereich des Strafrechts befugt.

5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Es ergeben sich keine direkten Berührungspunkte zum Völkerrecht.