Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/52: Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Änderungen des Sanktionenrechts) · 15 Seiten

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1 Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

1.1.1 Die Revisionen des StGB von 2002 und 2006

Am 13. Dezember 2002 haben die Eidgenössischen Räte die Änderung des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (AT-StGB) verabschiedet3. Noch vor ihrem Inkrafttreten wurde diese Revision erneuten Änderungen unterzogen: zum Einen im Bereich der Verwahrung, zum Andern beim Straf- und Massnahmensystem4. Hier erfolgte die Ergänzung von Artikel 42 StGB um einen Absatz 4, welcher die Verbindung einer bedingten Strafe mit einer unbedingten Geldstrafe oder einer Busse zulässt. Diese Möglichkeit wollte der vor allem von Seiten der Strafverfolgungspraxis geäusserten Kritik Rechnung tragen, wonach der revidierte AT-StGB die Aussprechung gerechter Sanktionen im Grenzbereich zwischen Übertretungen und Vergehen erschwere. Am 1. Januar 2007 trat der in den beschriebenen zwei Schritten geänderte AT-StGB in Kraft.5

1.1.2 Parlamentarische Vorstösse

Die Kritik am neuen Straf- und Massnahmensystem verstummte damit aber nicht, sondern manifestierte sich in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen, von denen der Nationalrat im Sommer 2009 in einer Sondersession die folgenden angenommen hat6:

- 09.3233 Motion Bättig vom 19. März 2009. Abschaffung der bedingten

gemeinnützigen Arbeit;

- 09.3300 Motion Stamm vom 20. März 2009. Wiedereinführung von

Freiheitsstrafen unter sechs Monaten;

- 09.3313 Motion Stamm vom 20. März 2009. Abschaffung der

Freiwilligkeit bei der gemeinnützigen Arbeit;

- 09.3427 Motion Rickli vom 30. April 2009. Verlängerung der

Widerrufsfrist bei Nichtbewährung;

- 09.3428 Motion Rickli vom 30. April 2009. Abschaffung des teilbedingten

Strafvollzugs für Strafen über 2 Jahre;

- 09.3444 Motion Häberli-Koller vom 30. April 2009. Fehlende Wirkung

bedingter Geldstrafen;

- 09.3445 Motion Hochreutener vom 30. April 2009. Verstärkte

Berücksichtigung der Sicherheit potentieller Opfer im Strafrecht;

- 09.3450 Motion Amherd vom 30. April 2009. Wiedereinführung kurzer

Haftstrafen.

Demgegenüber hat der Ständerat am 10. Dezember 2009 die Motion 09.3300 (Motion Stamm vom 20. März 2009. Wiedereinführung von Freiheitsstrafen unter sechs Monaten) abgelehnt und die andern vom Nationalrat angenommenen

3 BBl 2002 8240

4 BBl 2005 4689

5 AS 2006 3459

6 AB 2009 N 987