Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/66: Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) in den Bereichen stationäre Verbrennungsmotoren, Gasturbinen, weitere stationäre Anlagen sowie Brennstoffe und Marktüberwachung · 16 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: N341-1935

Holz professionell hergestellt, sollten die Qualitätsvorgaben der Normen SN EN ISO 17225-2 bzw. SN EN ISO 17225-3 problemlos eingehalten werden können. Viele Hersteller orientieren sich denn auch

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an diesen Vorgaben oder lassen sich nach ENplus (Pellets) zertifizieren. Für Hersteller, die sich an den Vorgaben der Normen orientieren und die ihre Brennstoffprodukte schon heute periodisch auf Normkompatibilität hin prüfen lassen, ändert sich durch die vorliegende LRV-Revision nichts. Gemäss Angaben von proPellets.ch beläuft sich der Anteil ENplus-zertifizierter Pellets im Schweizer Markt zurzeit auf ca. 60 bis 70 Prozent. Anderen Herstellern gibt die Vorlage ein Instrument in die Hand, die Qualität ihrer Produkte ebenfalls nach objektiven Kriterien überprüfen zu können. Dies kann dann interessant sein, wenn die Herkunft und Qualität des von ihnen verarbeiteten Holzes nicht vollständig bekannt ist. Eine Überprüfung durch die Hersteller selbst bleibt aber in jedem Fall freiwillig. Zusammengefasst trägt die Massnahme dazu bei, dass weniger Schadstoffe aus Holzfeuerungen emittiert werden, was dem Umwelt- und Gesundheitsschutz dient.

7 Auswirkungen

Die vorliegende Änderung der LRV hat keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf den Bund. Bei den stationären Verbrennungsmotoren führen die Ausdehnung der Bestimmungen auf kleine Motoren (≤100 kW) und die kürzeren Kontrollintervalle zu einem erhöhten Vollzugsaufwand, sofern im jeweiligen Kanton nicht bereits ähnliche Vorschriften in einem Massnahmenplan festgelegt sind.

Durch die Massnahmen werden die Schadstoffemissionen stationärer Anlagen verringert. Die neuen Regelungen haben primär eine Reduktion der Stickoxid-Emissionen zur Folge. Von besonderer Bedeutung sind die Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung. Der Anteil der stationären Motoren und Gasturbinen an den Luftschadstoffemissionen der Schweiz ist aktuell gering. Bei einem allfälligen zukünftigen Ausbau fossil-thermischer Kraftwerke würde er sich allerdings vergrössern und die Verschärfung der Grenzwerte stellt sicher, dass zusätzliche Luftschadstoffemissionen so weit als möglich minimiert werden. Kraftwerke mit Wärmeauskopplung zu Heizzwecken werden oftmals im städtischen Gebiet gebaut, wo die NO2-Belastung bereits hoch ist. Die Verordnungsanpassung bietet die Chance, die lufthygienischen Rahmenbedingungen vorgängig zu den Investitionen in Neuanlagen auf dem Stand der Technik festzusetzen. Damit können die nötigen Massnahmen bereits in der Planungsphase berücksichtigt und wirtschaftlich aufwendigere, nachträgliche Sanierungen verhindert werden. Ge-

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mäss der aktuellen WKK-Statistik des Bundesamts für Energie (BFE) verfügen bereits 57% aller mit Erdgas betriebenen WKK-Anlagen über die notwendige Abgasreinigungs-Technologie. Für bestehende Anlagen wird zudem eine verlängerte Sanierungsfrist von 6 bis 10 Jahren gewährt.

Die Kosten für die Massnahmen können gemäss den Kriterien der LRV als wirtschaftlich tragbar beurteilt werden und werden gemäss dem in der Bundesverfassung verankerten Verursacherprinzip (Art. 74 Abs. 2 BV; SR 101) von den betroffenen Betreibern getragen. Die Massnahmen tragen zu einem schweizweit harmonisierten Vollzug bei, was auch im Interesse der betroffenen Wirtschaftsbranchen liegt. Sie sind aus technischer Sicht ohne weiteres umsetzbar.

21 weitere Informationen zu ENplus: www.enplus-pellets.ch 22 Thermische Stromproduktion inklusive Wärmekraftkoppelung (WKK) in der Schweiz. Ausgabe 2012. 312/2005-02198/08/17/05/N341-1935 16/16