Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/66: Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) in den Bereichen stationäre Verbrennungsmotoren, Gasturbinen, weitere stationäre Anlagen sowie Brennstoffe und Marktüberwachung · 16 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: N341-1935
Anlagen (WKK) in der Schweiz verbreitet ist und vermehrt auch SCR-Systeme eingesetzt werden. Die neuen Grenzwerte für kleine Bio- und Klärgasanlagen (≤100 kW) sind im Magerbetrieb auch ohne SCR-System erreichbar.
Die Zeit zwischen zwei Kontrollmessungen für stationäre Motoren soll von drei Jahren auf 12 Monate bzw. 2000 Betriebsstunden verkürzt werden. Grund dafür ist die Tatsache, dass falsch eingestellte Motoren rasch zu stark erhöhten Emissionen führen. Mit kürzeren Kontrollintervallen können solche Motoren schneller wieder richtig eingestellt werden. So wird verhindert, dass sie über längere Zeit unter unzulässigen Bedingungen betrieben werden. Ein bereits heute erprobtes Kontrollsystem in Basel erlaubt es, jede 2. Messung als Servicemessung durchzuführen. Dabei misst man beim ohnehin alljährlich stattfindenden Maschinenservice mit einem Messgascomputer auch die Schadstoffemissionen. Dieses günstige und praktikable Modell wird zur Umsetzung empfohlen.
Bei Gasturbinen hat sich die Dry-Low-NOx-Technik etabliert. Diese setzt Vormischbrennkammern ein, in denen der Brennstoff vor dem Entzünden mit der Luft vermischt wird. Dadurch wird sowohl die NOx- als auch die CO-Bildung reduziert. Weitere Möglichkeiten, die Schadstoffbildung zu minimieren, sind das Verhindern von Druckverlusten und Temperaturspitzen sowie Massnahmen zur Flammenstabilisierung. Neben den verbrennungstechnischen Massnahmen bestehen verschiedene Möglichkeiten der Abgasnachbehandlung. Moderne SCR-Systeme haben ein NOx-Reduktionspotenzial von über
5
90%. CO-Emissionen können über Oxidations-Katalysatoren reduziert werden. Die LRV unterscheidet bei Gasturbinen zwischen Anlagen über 40 MW und solchen unter 40 MW Feuerungswärmeleistung. Für neue Gasturbinen unter 40 MW sind die neuen Grenzwerte ohne Abgasnachbehandlung erreichbar, sofern die beste zur Verfügung stehende Technik eingesetzt wird. Der strengere NOx- Grenzwert für Grossanlagen über 40 MW kann zurzeit nur mit einer Abgasnachbehandlung erreicht werden. SCR-Systeme mit hohen Reduktionsraten sind verfügbar. Die neuen Grenzwerte für diese Leistungsklasse können somit auch von Anlagen mit ungünstigen Brennstoffeigenschaften oder Betriebszuständen eingehalten werden, sofern diese über ein geeignetes Abgasnachbehandlungssystem verfügen.
In Zukunft könnten Gasturbinenanlagen vermehrt zur Spitzenlastabdeckung bei der Stromproduktion eingesetzt werden. Dies kann dazu führen, dass solche Anlagen ausserhalb der Spitzenzeiten in emissionsseitig ungünstigen Teillast-Betriebszuständen betrieben werden. Die vorliegende Verschärfung der Emissionsgrenzwerte stellt sicher, dass die Reduktionspotenziale in sämtlichen Betriebszuständen ausgeschöpft werden und keine Technik mit schlechteren Emissionseigenschaften zum Einsatz kommt.
Im Weiteren schliesst die Revision die Verbrennung von Brennstoffen mit ungünstigen Emissionseigenschaften in Gasturbinen und stationären Motoren aus (Schweröl, Heizöl Mittel). Diese Brennstoffe werden in stationären Verbrennungsmotoren und Gasturbinen bereits heute nicht mehr eingesetzt; die Revision passt damit die Gesetzgebung an die gängige Praxis an.
Mit der vorliegenden Änderung der LRV werden die Luftschadstoff-Emissionen aller stationären Motoren und Gasturbinen in absehbarer Zukunft gemäss dem Stand der Technik begrenzt.
5 Joint Research Center (European Commission): Reference Document on Best Available Techniques for the Large Combustion Plants, Draft 1, Juni 2013, Kapitel 3.3.3.3.11 Selective catalytic reduction (SCR). 312/2005-02198/08/17/05/N341-1935 3/16