Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/66: Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) in den Bereichen stationäre Verbrennungsmotoren, Gasturbinen, weitere stationäre Anlagen sowie Brennstoffe und Marktüberwachung · 16 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: N341-1935
4 Die neuen Regelungen im Bereich weiterer stationärer Anlagen, bei Brennstoffen und bezüglich der Marktüberwachung
Im Folgenden werden einige Anpassungen von Grenzwerten bei stationären Anlagen, im Bereich der Marktüberwachung bei Brenn- und Treibstoffen durch das BAFU, bezüglich der Qualität von Holzbrennstoffen sowie beim Altholz beschrieben. Weiter sind kleinere Änderungen oder Aktualisierungen der LRV in den Bereichen der Feuerungsanlagen, Baumaschinen, Arbeitsgeräte sowie der Treibstoffe Benzin und Diesel vorgesehen. Sie werden hier nicht weiter ausgeführt und sind in Kapitel 5 unter den betreffenden Artikeln und Ziffern im Einzelnen beschrieben.
Anpassung von Grenzwerten bei vier Anlagekategorien nach Anhang 2
In den Jahren 2009 bzw. 2012 erfolgten Grenzwertanpassungen für gewisse stationäre Anlagen im Rahmen von Revisionen des Schwermetall-, des POPs- sowie des Göteborg-Protokolls (vgl. Ziffer 2). Der Vergleich dieser Vorgaben mit der LRV zeigt, dass die entsprechenden Vorschriften in der Schweiz teilweise nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Mit der vorliegenden LRV-Änderung sollen deshalb die Emissionsgrenzwerte von Staub, Dioxinen und Furanen sowie von Quecksilber bei vier industriellen Anlagekategorien angepasst werden. Es sind dies Anlagen zur Chlorherstellung (Grenzwert für Quecksilber), Kupolöfen (Staub), Kehrichtverbrennungsanlagen (Quecksilber) und Elektrostahlwerke (Staub und Dioxine/Furane).
Marktüberwachung bei Brenn- und Treibstoffen
Nach Artikel 36 der heute geltenden LRV kontrolliert der Bund die Qualität von Brenn- und Treibstoffen bei der Einfuhr. Zu diesem Zweck arbeitet das BAFU mit den Zollbehörden zusammen. An der Grenze und bei Inlandraffinerien werden Stichproben von flüssigen fossilen Brenn- und Treibstoffen wie Benzin, Diesel oder Heizöl genommen und in bezeichneten Prüflaboren auf LRV-Konformität untersucht. Weil im Rahmen der (Pflicht-)Lagerhaltung nicht alle Brenn- oder Treibstoffe unmittelbar auf den Markt gelangen, widerspiegeln die Zollproben die aktuell auf dem Markt erhältliche Treibstoffqualität nur unzureichend. Es werden deshalb ergänzende Kontrollen im Inland vorgenommen. Die Einhaltung des Dampfdruckgrenzwerts für Benzin im Sommerhalbjahr (d.h. von 1. Mai bis 30. September) kann beispielsweise nur durch Stichproben direkt an den Tankstellen überprüft werden. Aus diesem Grund führt das BAFU bereits heute Stichprobenerhebungen an Tankstellen in der ganzen Schweiz durch.
Nebst den genannten flüssigen Mineralölprodukten kontrolliert das BAFU in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden seit einigen Jahren auch die Qualität der eingeführten Holzpellets und -briketts. Diese Holzbrennstoffe gewinnen zunehmend an Bedeutung und werden in grossen Mengen importiert. Daneben gibt es aber auch in der Schweiz zahlreiche Hersteller von Pellets und Briketts. Es ist wichtig, dass nicht nur die Qualität der importierten, sondern auch der inländisch produzierten Pellets und Briketts kontrolliert wird.
Mit der vorliegenden Änderung wird die LRV nun so angepasst, dass die oben beschriebene, heute praktizierte Überprüfung von Brenn- und Treibstoffen durch das BAFU und die Zollbehörden den Vollzugserfahrungen der letzten Jahre entsprechend in der Verordnung abgebildet ist. Die Stichprobenkontrollen zielen auf die Qualität der Brenn- und Treibstoffe beim Inverkehrbringen ab und erfolgen deshalb bei Produzenten und Händlern. Die Überprüfung von Brennstoffen im Rahmen der periodischen Feuerungskontrollen durch die Behörden erfolgt weiterhin und wird davon nicht tangiert.
Mit Bleiverbindungen belastetes Altholz
Holzfenster aus Gebäudeabbrüchen galten in der LRV bis anhin als Altholz. Entsprechend dürfen sie in Altholzfeuerungsanlagen verbrannt werden. Für solche Anlagen gelten deutlich weniger strenge Emissionsbegrenzungen als für Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA). Ältere Holzfenster, wie sie bei Gebäudeabbrüchen oder Renovierungen anfallen, enthalten oft bleihaltige („bleiweisshaltige“) Verbin-
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