Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/76: Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV) · 17 Seiten

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Erläuternder Bericht und Kommentar zum UIDV

Handelsregisterverordnung (SR 221.411):

Vorab wird im ganzen Erlass der Begriff "Identifikationsnummer" durch "Unternehmens-

Identifikationsnummer" ersetzt.

Gemäss Art. 9 sind die Einträge der Kantone im Tagesregister am Tag, an dem sie im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht werden, ins Hauptregister zu übernehmen. Art. 34 bestimmt demgegenüber, dass die Eintragungen im Tagesregister mit der Genehmigung durch das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) rückwirkend auf den Zeitpunkt der Eintragung in das Tagesregister rechtswirksam werden (rund 3 Tage vor der Publikation). Weiter bestimmt Art. 10, dass die Einträge im Tagesregister mit der Genehmigung durch das EHRA öffentlich werden. Auf Verlangen werden zudem laut Art. 11 Auszüge vor der Veröffentlichung ausgestellt. Diese Differenzen sind unbefriedigend und führen zu unterschiedlichen Informationen, je nachdem, welcher Datenkanal gewählt wird. Den zuständigen kantonalen Behörden sollte daher die Übernahme der Eintragungen ins Hauptregister erlaubt werden, sobald sie rechtswirksam sind, d.h. mit Genehmigung durch das EHRA und nicht erst mit der Publikation im SHAB. Dadurch ergibt sich eine höhere Aktualität der Eintragungen, von der alle Nutzerinnen und Nutzer des Handelsregisters profitieren können. Zudem können die identifikationsrelevanten Unternehmensinformationen (inklusive die Unternehmens-

Identifikationsnummer) rascher publiziert werden. Was die Wirkung der Eintragungen im Handelsregister gegenüber Dritten betrifft, so ist zu erwähnen, dass Art. 932 des Obligationenrechts nach wie vor gilt und die Publikation im Handelsamtsblatt massgebend bleibt.

Mit der Änderung von Artikel 16 Absatz 1 werden die im Handelsregister einzutragenden Rechtsträger verpflichtet zu melden, falls ihnen bereits aufgrund anderer Behördenkontakte eine UID zugewiesen wurde. Artikel 116 Absatz 1 hält fest, dass jeder im Handelsregister eingetragenen Rechtseinheit eine UID zugewiesen wird falls sie nicht bereits eine solche besitzt. Die Artikel 149 und 150 regeln die nicht kaufmännische Prokura und die Gemeinderschaft. Obschon es sich dabei nicht um Unternehmen im üblichen Sinn handelt, werden sie im Handelsregister eingetragen und erhalten deshalb eine UID. In den Artikeln 149 Absatz 2 Buchstabe d und 150 Absatz 3 Buchstabe e wird deshalb hinzugefügt, dass der Eintrag im Handelsregister auch die „Unternehmens-Identifikationsnummer“ enthält.

Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für statistische Dienstleistungen von Verwaltungseinheiten des Bundes (SR 431.09):

Die Ergänzung zum Geltungsbereich gemäss Artikel 1 mit dem Buchstaben h, wonach auch Sammelabfragen beim UID-Register dieser Verordnung unterliegen, ermöglicht es, auch Dienstleistungen im Bereich der UID unter diese Verordnung zu stellen. Die Tarife richten sich nach der bestehenden Regelung. Die Gebühren werden im Wesentlichen nach Aufwand bestimmt.

Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (431.903):

Mit der Ergänzung von Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe q wird die Unternehmens-Identifikationsnummer in die Liste der abschliessenden Aufzählung der registrierten Daten aufgenommen. Artikel 4 enthält sodann eine Liste der Datenquellen, aus welchen das Betriebs- und Unternehmensregister gespiesen wird. Da im UIDG ein Datenaustausch zwischen UID-Register und Betriebs- und Unternehmensregister vorgesehen ist, wird in Artikel 4 Buchstabe o das UID-Register als weitere Datenquelle angefügt. Artikel 11 Absatz 2 enthält eine Auflistung der Amtsstellen, welche aus anderen als statistischen Gründen auf das Betriebs- und Unternehmensregister zugriffsberechtigt sind. Um dem UID-Register Zugriff auf das Betriebs- und Unternehmensregister zu ermöglichen, wird das UID-Register in Buchstabe abis in die Liste der Berechtigten aufgenommen. Die entsprechende Änderung der Zugriffsrechte wird auch im Anhang zur Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister vorgenommen.