Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/128: Revision im Bereich Tabak und Gebrauchsgegenstände · 87 Seiten

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Grosshandels). Es seien keine Änderungen, und auch kein eigenes Schweizerisches Kennzeichen nötig. Die Konsumentenorganisationen hingegen begrüssen, dass das CE-Zeichen auch für Schweizer Hersteller, welche ausschliesslich den Schweizer Markt beliefern, angegeben werden muss, obwohl es eine Herausforderung darstellen wird. INSOS Schweiz fordert, dass das CE-Zeichen auf jeden Fall angebracht werden muss. Es müsse jedoch von der Schweiz wie von der EU gleichermassen anerkannt werden. Coop, IG DHS schlagen vor, dass das Konformitätskennzeichen für den Schweizer Markt freiwillig angebracht werden kann.

Die Krebsliga Schweiz und die Konsumentenorganisationen fordern unter Berücksichtigung des Antrags von Deutschland strengere Grenzwerte von Nitrosaminen und nitrosierbaren Stoffen.

Der Spielwaren Verband Schweiz und die Vereinigung des schweiz. Import- und Grosshandels fordert aus Rücksicht auf Schweizer Hersteller, für die neuen Regelungen die Übergangsfrist auf zwei Jahre festzulegen. Coop, IG DHS und Migros fordern mindestens 1 Jahr. Swiss Retail Federation fordert, dass Ware, welche vor dem Inkrafttreten eingeführt oder hergestellt wurde, noch abverkauft werden kann. Die Konsumentenorganisationen sind mit den vorgeschlagenen 6 Monaten einverstanden.