Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 56 Seiten

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Absatz 3

Änderung ist unbestritten.

Absatz 4

FR lehnt Abs. 4 Bst. c ab, während der VSP eine Ergänzung mit „.. sowie Zahnpflege ...“ beantragt.

Absatz 5

Diese Bestimmung wird von verschiedenen Transportorganisationen (Proviande, ASTAG, SVV und FG TTS) begrüsst und als sinnvoll erachtet. DBT und TIR beantragen demgegenüber eine Verkürzung der Übergangsfrist (1. September 2016) und auch die SPA GENEVE erachtet die Frist als zu lang.

Art. 225b Änderung bisherigen Rechts Art. 5b (Fischereiverordnung)

Absatz 4

Die Anpassung wird von diversen Kantonen der Ost- und Zentralschweiz (SG, KT SG, KT GR, ZG, LU) sowie von SFiV und JFK-CSF-CCP begrüsst. SH steht der Änderung kritisch gegenüber.

BE und JFK-CSF-CCP sehen grundsätzlich Verbesserungen im Vorschlag, beantragen jedoch eine Änderung des Wortlauts (BE nur Seen und Stauhaltungen „mit gemischtem Fischbestand“, JFK-CSF-CCP „Kantone können …. zulassen“).

STS, ZTS, TSV Winterthur, DBT, SVPA und SVS lehnen die Lockerung des Widerhakenverbots ebenso kategorisch ab wie ProTi, Vff, TIR, FiBL und GST. Auch RRZH beantragt das Streichen von Art. 225b.

Die Mehrheit der ablehnenden Organisationen verlangen auch die Streichung des entsprechenden Artikels in der Fischereigesetzgebung.

Anhang 1 Mindestanforderungen für das Halten von Haustieren

Die Korrektur der Fehler und die übrigen Anpassungen in Anhang 1 werden von landwirtschaftlicher Seite begrüsst (SBLV, SMP, SKMV, SwissBeef, SBV, LBV, SVP, BBV, ZBV, ZBB, BVN, BVO, BVU).

Tabelle 1 Rinder

GST, AR und AG bemängeln, dass es für Kälber im Alter von 3 - 4 Wochen keine spezifischen Vorgaben betreffend Platzbedarf gebe.

FG TTS bemerkt, dass die dritte Überschrift allenfalls mit einer geänderten Umstallungslimite für Rinder zur Grossviehmast abgestimmt und in der Kopfzeile der Tabelle angepasst werden müsste. Zwei Bauernverbände (BVAR, SGBV) verlangen für die Haltung der Milchkühe im Sömmerungsgebiet eine praxisgerechtere Lösung.

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