Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 56 Seiten
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nicht akzeptabel sei. Sie fordert auch die Zulassung von Lampen mit tageslichtähnlichem Spektrum. Zudem seien die Bst. F und J der Vorbemerkungen kongruent zu formulieren. Der SDAT beantragt ebenfalls die Zulassung von Lampen mit tageslichtähnlichem Spektrum.
FfL, LTK, ResAL, SGV, SSN, UniFR und ETHZ beantragen, dass die Vorbemerkung J nicht geändert wird, da dies gravierende Auswirkungen auf die an der Uni durchgeführten Tierversuche hätte. Zoo Basel, Zoos, Zooh und der Zirkus Knie fordern eine Präzisierung der neuen Formulierung hinsichtlich UV-Strahlung. Der Begriff Tageslicht soll durch den Begriff Lichtquelle mit Sonnenlichtspektrum ersetzt werden. Zudem sei die Forderung nach einer Schlafbox nur bei den nachtaktiven Tierarten aufzuführen, bei denen es sinnvoll sei.
Der ZUN beurteilt die neue Formulierung als unrealistisch und fordert, die alte Fassung der Vorbemerkung J beizubehalten.
Tabelle 1 Gehege für Säugetiere
Ziffer 19
SG und KT SG beantragen eine Präzisierung der Nomenklatur (Marmosetten = Krallenaffen wie Callithrix jacchus).
Ziffer 37
SG und KT SG beantragen eine Präzisierung der Nomenklatur, weil der Weissbauchigel auch unter „Igel“ falle (Igel wie Atelerix spp, ausser Erinaceus europaeus). LANE Espèce wünscht eine weitere Unterteilung der Igel unter Ziffer 37 in 4 Gewichtskategorien.
Ziffer 38
Die Abstufung der Kategorien kleine und grosse Arten Tanreks ist laut FR fehlerhaft und sollte korrigiert werden (kleine = <10cm, grosse = 10cm und mehr). LANE Espèce schlägt auch hier eine feinere Unterteilung vor mit entsprechend unterschiedlichen Mindestflächen für die Gehege.
Ziffer 40
RiIn hältt die Ernährungsdetails (Vitamin C für Meerschweinchen) für überflüssig und
wünscht die Streichung der besonderen Anforderung 54) mit Verweis auf Art. 3 Abs. 3 TSchV. Die besondere Anforderung 44) sollte aber bei Ziffer 40) hinzugefügt werden.
Ziffern 41 – 46
KtSch und ZUN beantragen, dass Anmerkung f) zur Tabelle 1 auch für die unter den genannten Ziffern aufgeführten Tierarten gilt.
Ziffern 43 - 47
STS, TSV Winterthur, SVPA und CDR begrüssen die Korrektur der Mindestflächen für Rennmaus, Ratte, Degu, Chinchilla und Streifenhörnchen, verlangen (ohne CDR) jedoch eine weitere Erhöhung der Mindestflächen für Chinchillas auf mind. 2m2 und bemängeln,
dass für Zwerghamster immer noch keine Mindestanforderungen definiert worden sind.
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