Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 56 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 34Fedlex · Ergebnisbericht
Tabelle 10 Haushunde
Mit Hinweis auf die Zunahme verhaltensauffälliger Hunde in Tierheimen beantragt Pfötli,
dass die Einzelaussenhaltung mit Sichtkontakt, ergänzt durch intensive Trainingseinheiten und Spaziergänge mit Beschäftigung, der Gruppenaussenhaltung gleichgesetzt werde.
Tabelle 11 Hauskatzen
KT GE lehnt diesen Rückschritt ab. Da Katzen mit unklarem Hygienestatus zum Schutz der übrigen Tierheimpopulation abgesondert gehalten werden müssen, beantragen die Kantone (VSKT, KT BS, KT GR, KT SO, KT BL, OW, ZG, SZ, NW, VdU, KT BE) und Pfötli, dass diese - anstatt auf den geforderten 7 m2- während 45 Tagen auf einer Fläche von 1 m2 gehalten werden dürfen. SG, KT SG, AG, AR, TG, GL, GST möchten zusätzlich die Festlegung des Grunds der Hygienesanierung. RRZH will am Grundsatz der drei Wochen festhalten mit Option auf Verlängerung bis zu 45 Tagen. VdU, TI und NW wollen die Bestimmung auf Tierheime beschränken. Grundsätzlich sollte diesen Katzen die Möglichkeit für Auslauf gegeben werden (KT BE).
Eine Stiftung mit Tierheim beantragt eine deutliche Reduktion der Grundflächen oder grosszügige Ausnahmeregelungen, um kostspielige Umbauten vermeiden zu können.
Die Tierschutzorganisationen, ARFGA, KT VD und SVBT halten die Forderung einer Kotschale pro Katze zwar für grundsätzlich richtig, jedoch in grösseren Tierheimen nicht praktikabel und beantragen Ausnahmen, sofern die Kisten täglich gereinigt würden (STS, TBB, SVPA, CDR, TSV Winterthur, Pfötli, SPA-Fribourg). Ferner weisen dieselben Parteien darauf hin, dass die Vorschrift in der Anmerkung 3, wonach das Verhältnis Länge zu Breite höchstens 2:1 betragen darf, je nach Gestaltung des Raums immer wieder zu Problemen insbesondere in Tierheimen führt und bei Anlagen, die die gesetzlichen Mindestmasse deutlich übertreffen, unnötig ist.
Anhang 2 Mindestanforderungen für das Halten von Wildtieren (mit oder ohne Bewil-
ligung)
FR beantragt eine Auflistung der Tierarten mit den wissenschaftlichen Namen und die Übernahme der numerischen Ordnung für die Erläuterungen.
Vier Pfoten regt eine grundlegende Prüfung des Anhangs 2 an, wobei die bestehenden Mindestvorgaben für alle Tierarten überprüft und gegebenenfalls angehoben werden müssten.
ThAl bemängelt, dass die interessierten und spezialisierten Kreise bei der Ausarbeitung unzureichend angehört worden seien, so dass wissenschaftliche Erkenntnisse, Stand der Erfahrung und technische Entwicklung nicht angemessen berücksichtigt seien. Aus diesen Gründen enthalte Anhang 2 mangelhafte oder gar absurde Bestimmungen.
SARA schlägt vor, die Tabellen einheitlicher und damit übersichtlicher zu gestalten, indem in allen Tabellen die Bewilligungspflicht gleich gekennzeichnet wird.
Vorbemerkung J
FiBL, STS, SVPA und TSV begrüssen die neue Formulierung.
Die vorgeschlagene Änderung betreffend Tageslicht wird von AG, AR, BL, BS, BE, KT GE, GL, KT GR, LU, NW, OW, SG, TI, TG, ZG, SZ, SO, VdU, VSKT und VZFS skeptisch hinsichtlich Umsetzbarkeit beim Zoofachhandel (namentlich in grossen Einkaufszentren) beurteilt. Es wird die Überarbeitung und gegebenenfalls die Ergänzung im Hinblick auf spezielle Fälle gefordert. Die DGHT erläutert ausführlich, warum eine neue Formulierung (wegen Verletzungsgefahr der gehaltenen Tiere, unter Anderem durch Überhitzung) nicht sinnvoll bzw.
062.2/2007/00195 \ COO.2101.102.7.19288 34/56