Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 56 Seiten

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Tabelle 3 Schweine (ausgenommen Minipigs)

Sechs Tierschutzorganisationen bemängeln das Fehlen von Mindestangaben für die Haltung von Minipigs (KAG, STS, TIR, TSV Winterthur, SVPA, DBT), ebenso Iph, welche Minipigs als Versuchstiere hält und konkrete Vorschläge für deren Haltung macht.

ZuZiffer 32 (Liegefläche pro Tier) merken KT LU und LU an, dass die Einschränkung des Liegeplatzes durch die Fütterungseinrichtung unzulässig sei (nicht in Revisionsvorlage).

Tabelle 6 Lamas und Alpakas

Änderungen sind unbestritten.

Tabelle 7 Pferde

LU stört sich, dass für Pferde unter 120 cm und von 120 bis 134 cm Widerristhöhe Toleranzwerte fehlen.

Tabelle 8 Hauskaninchen

Mehrere Tierschutzorganisationen (CDR, KAG, STS, Pfötli, TSV Winterthur, SVPA) sowie FiBL fordern generell eine Verdoppelung der Mindestflächen für die Haltung von Kaninchen. SPA Fribourg findet auch, dass die Mindestmasse bei den Kaninchen angehoben werden müssen. Einige der obengenannten Organisationen (KAG, STS, FiBL, TSV Winterthur,

SVPA) machen darauf aufmerksam, dass die Mindestmasse für Gruppen von mehr als zwei Kaninchen in Haltungen mit erhöhten Flächen klar definiert werden müssten, weil dies bisher fehle.

Für KAG, STS, TSV Winterthur und SVPA machen die neuen Mindestflächen für Jungtiere die Sache nicht unbedingt klarer. Es stelle sich die Frage, wenn unter 41 die Mindest-

bodenfläche 3400cm2 beträgt und pro Jungtier bis 1.5kg 1000cm2 pro Tier benötigt werden, ob dann auf dieser Fläche maximal 3 Jungtiere gehalten werden dürfen bis sie über 1.5kg schwer werden, danach noch 2. Für Delimpex AG müsste präzisiert werden, wie viele Jungtiere maximal auf dieser Fläche gehalten werden dürfen oder darauf hingewiesen werden, dass diese Fläche eine Mindestgehegegrösse sei. Weiter schlägt diese Firma vor, bei den Mindestmassen nicht zu unterscheiden, wie schwer die Mütter sind, sondern wie alt die Jungtiere beim Absetzen sind. In Ziffer 51 sei der Bezug zur Anmerkung 3 zu löschen, da dieser sich nur auf die Adulttiere beziehe.

Tabelle 9-1 Hausgeflügel (nicht in Revisionsvorlage)

Diese Tabelle ist nicht Gegenstand der aktuellen Revisionsvorlage. Trotzdem sind verschieden Eingaben dazu eingegangen (KT AG, KT LU, RR LU, MGB/Micarna, GST). Es wird festgestellt, dass die aktuellen Bestimmungen keine angemessenen Vorgaben für Kleinhaltungen sind. Es werden verschiedene Vorschläge gemacht, welche in eine zukünftige Revision einfliessen sollten. Im Weiteren wird auf eine Unklarheit bezüglich Sitzstan-

gen/Sitzgelegenheiten (MGB/Micarna) hingewiesen.

Tabelle 9-3 Haustauben

Kleintiere Schweiz stellt fest, dass die vorgeschlagene Vereinfachung der Tabelle 9-3 irreführend und widersprüchlich sei. Deshalb soll die bestehende Darstellung beibehalten werden.

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