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Vernehmlassung 2011/39: Entwurf Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen · 14 Seiten
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Feindseligkeiten oder mit Blick auf absehbar eintretende Feindseligkeiten vermittelt oder zur Verfügung stellt;
d. von der Schweiz aus ein Unternehmen zu kontrollieren, das Sicherheitspersonal für eine unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten oder mit Blick auf absehbar eintretende Feindseligkeiten vermittelt oder zur Verfügung stellt.
Art. 7 Verletzung von Menschenrechten
Es ist verboten:
a. von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen oder damit zusammenhängende Dienstleistungen zu erbringen, die mit schweren Menschenrechtsverletzungen verbunden sind;
b. in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen, anzusiedeln, zu betreiben oder zu führen, das private Sicherheitsdienstleistungen oder damit zusammenhängende Dienstleistungen erbringt, die mit schweren Menschenrechtsverletzungen verbunden sind;
c. von der Schweiz aus ein Unternehmen zu kontrollieren, das private Sicherheitsdienstleistungen oder damit zusammenhängende Dienstleistungen erbringt, die mit schweren Menschenrechtsverletzungen verbunden sind.
Art. 8 Pflicht zur Einhaltung des internationalen Verhaltenskodex für
private Sicherheitsdienstleister
1 Personen oder Unternehmen nach Artikel 2 Absatz 1 sind verpflichtet, die Bestimmungen des internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister in seiner Fassung vom 9. November 20107 (Verhaltenskodex) einzuhalten.
2 Das Departement, das der nach Artikel 31 Absatz 2 zuständigen Behörde übergeordnet ist, kann beschliessen, dass eine Änderung des Verhaltenskodex auf von diesem Gesetz geregelte Sachverhalte anwendbar ist, wenn die Änderung den Zwecken dieses Gesetzes nicht widerspricht.
3. Abschnitt: Verfahren
Art. 9 Meldepflicht
1 Eine Person oder ein Unternehmen, die oder das beabsichtigt, eine Tätigkeit nach Artikel 2 Absatz 1 auszuüben, ist verpflichtet, diese vorgängig der zuständigen Behörde zu melden.
7 Der internationale Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister kann unter folgender Internetadresse abgerufen werden: www.icoc-psp.org > Section Links > The International Code of Conduct for Private Security Service Providers (ICOC) > Deutsch