Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/52: Parlamentarische Initiative «Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz» · 26 Seiten

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sieht keinen Beitritt zu einer internationalen Organisation vor. Es enthält hingegen Bestimmungen, die eine Anpassung des Arbeitsgesetzes erfordern. Somit unterliegt es dem fakultativen Referendum gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 BV.

Der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens Nr. 183 untersteht dem Referendum und enthält, in Übereinstimmung mit Artikel 141a Absatz 2 BV die Abänderung des Bundesarbeitsgesetzes im Zusammenhang mit der Umsetzung des Übereinkommens, so wie unter Ziffer 4.2 des vorliegenden Berichts ausgeführt.

6.2 Erlassform

Der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens Nr. 183 umfasst drei Artikel: Der erste genehmigt das Übereinkommen Nr. 183 und ermächtigt den Bundesrat zu seiner Ratifikation. Der zweite enthält die Abänderung von Artikel 32a Absatz 2 ArG. Der dritte Artikel sieht vor, dass der Beschluss dem fakultativen Referendum untersteht und ermächtigt den Bundesrat, das Datum des Inkrafttretens der Abänderung des Arbeitsgesetzes festzulegen.

6.3 Prüfung nicht ratifizierter Übereinkommen

Die Schweiz hat das Übereinkommen Nr.144 über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen der IAO (BBl 2000 I 330) ratifiziert und kann somit die Ratifikation alter und bis zum heutigen Tage nicht ratifizierter Übereinkommen prüfen.

7 Konsultation der Dreigliedrigen Eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der IAO

Der vorliegende Bericht wurde der Dreigliedrigen Eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der IAO unterbreitet. Diese ausserparlamentarische Kommission, welche aus Mitgliedern der Bundesverwaltung und der Schweizer Sozialpartner besteht, hat vom Bericht Kenntnis genommen. Die Arbeitgeber sind mit der Ratifikation des Ü 183 und den Änderungen des ArG und der ArGV1 nicht einverstanden. Die Arbeitnehmer haben die Ratifikation des Ü 183 sowie die vorliegenden gesetzlichen Änderungen unterstützt.