Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/52: Parlamentarische Initiative «Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz» · 26 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht

Bericht

1 Entstehung des Entwurfs

Am 5. November 2008 gab die SGK-N der von Nationalrätin Liliane Maury Pasquier am 22. Juni 2007 eingereichten parlamentarischen Initiative (07.055 n) mit 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge. Die SGK des Ständerates stimmte diesem Beschluss am 15. Februar 2010 mit 5 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.. Am 14. Oktober 2010 beauftragte die SGK-N das Kommissionssekretariat und die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Bundesbeschlusses und des erläuternden Berichts. Diese wurden von der Kommission am 12. Mai 2011 zuhanden der Vernehmlassungverabschiedet.

2 Grundzüge des Entwurfs

Das Übereinkommen Nr. 183 stellt eine Revision des Übereinkommens (Nr. 103) über den Mutterschutz von 1952 dar.

Die Annahme des Übereinkommens über den Mutterschutz ist das Ergebnis erheblicher Anstrengungen des IAA seit Mitte der neunziger Jahre zur Frage von Bedeutung und Wirksamkeit der internationalen Arbeitsnormen, mit dem Ziel herauszufinden, ob sie den heutigen Verhältnissen noch angemessen sind. Seit der Annahme des Übereinkommens Nr. 103 im Jahr 1952 hat sich die Rolle der Frau in der Gesellschaft verändert. Die Beschäftigungsstruktur hat eine bedeutsame Entwicklung erfahren und der Anteil der erwerbstätigen Frauen hat stark zugenommen. Der Mutterschutz der Arbeitnehmerinnen gewinnt daher immer mehr an Bedeutung.

Das Übereinkommen Nr. 183 bringt erhebliche Fortschritte, indem der den Frauen während der Schwangerschaft und der Stillzeit zukommende Schutz ausgedehnt wird: es gewährt allen unselbständig beschäftigten Frauen, einschliesslich denjenigen, die in atypischen Formen abhängiger Arbeit tätig sind, einen Mutterschutz von mindestens 14 Wochen. Des Weiteren enthält das Übereinkommen Nr. 183 Normen zum Gesundheitsschutz, zum Urlaub im Falle von Krankheit oder Komplikationen, zu Geld- und medizinischen Leistungen, zum Beschäftigungsschutz und zur Nichtdiskriminierung und zum Schutz stillender Mütter.

Das Übereinkommen Nr. 183 führt durch einen Verweis auf die innerstaatliche Gesetzgebung und Praxis eine verstärkte Flexibilität ein mit dem Ziel, eine grössere Anzahl von Ratifikationen zu erreichen. Bis zum heutigen Tag haben 18 Staaten das Übereinkommen ratifiziert, darunter 12 Staaten der Europäischen Union: Bulgarien, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern.

Das Übereinkommen Nr. 183 umfasst 21 Artikel, wobei nur die ersten 11 Artikel materiell-rechtlicher Natur sind. Um festzustellen, ob die Schweiz die Anforderungen des Übereinkommens erfüllt, müssen dessen Bestimmungen mit den Gesetzesnormen und der Praxis der Schweiz verglichen werden, namentlich mit den