Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/54: 08.458 Parlamentarische Initiative. Präzisierung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung · 20 Seiten
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I. Einleitung
Im Rahmen der von Nationalrat Daniel Jositsch eingereichten parlamentarischen Initiative, Präzisierung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung (08.458), hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) einen Vorentwurf1 und einen Bericht2 zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) ausgearbeitet.
Am 12. Mai 2011 hat die RK-N die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien sowie die interessierten Verbände und Organisationen zur Stellungnahme bis am 16. September 2011 eingeladen.3
Es sind 55 Stellungnahmen4 eingegangen. Von den 78 zur Stellungnahme eingeladenen Adressaten sind 48 Antworten eingegangen, worunter 3 ausdrückliche Verzichte auf eine inhaltliche Vernehmlassung. 7 Vernehmlassungsteilnehmer haben von sich aus die Möglichkeit wahrgenommen, sich am Vernehmlassungsverfahren zu beteiligen.
II. Übersicht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
1. Rückblick und Ziele der Vorlage
Bis zu einem Bundesgerichtsentscheid im Jahre 2008 unterschied die Praxis zwischen «verdeckter Ermittlung» und «verdeckter Fahndung», wobei nur für Erstere die strengen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein mussten. Das Bundesgericht hat die beiden Ermittlungsarten aber rechtlich gleichgestellt und damit die Möglichkeit heimlicher Ermittlungen stark eingeschränkt. Verunmöglicht wurden insbesondere Scheinkäufe im Drogenkleinhandel durch die Polizei. Die Problematik wurde verschärft durch die Aufhebung des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung (BVE) durch die StPO, da das BVE als gesetzliche Grundlage für präventive verdeckte Ermittlungen herangezogen wurde. Probleme ergaben sich dabei insbesondere bei Ermittlungen in Chatrooms. Die RK-N ist der Ansicht, dass dieser mit Blick auf eine effiziente Polizeiarbeit unbefriedigenden Rechtslage ein rasches Ende gesetzt werden muss.
Die Vorlage bezweckt zum einen, die verdeckte Ermittlung enger als das Bundesgericht zu umschreiben und auf den Anwendungsbereich zu beschränken, welcher auch das BVE zu regeln beabsichtigte. Zum anderen wird für die weniger einschneidende Form der verdeckten Ermittlungstätigkeit, die sogenannte verdeckte Fahndung, eine gesetzliche Grundlage geschaffen.
2. Generelle Einschätzung
Die vorgeschlagene Revision der StPO wird von 7 Vernehmlassungsteilnehmern vorbehaltlos gutgeheissen.5
Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer sind mit bestimmten Regelungen nicht einverstan-
1 http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/08-458/Documents/entwurf-rk-n-08- 458-2011-05-12-d.pdf
2 http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/08-458/Documents/bericht-rk-n-08- 458-2011-05-12-d.pdf
3 http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/08-458/seiten/default.aspx
4 Es haben 25 Kantone, 6 politische Parteien, der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerische Gewerkschaftsbund, 3 Gerichte und 18 interessierte Organisationen und Institutionen sowie eine Privatperson Stellung genommen.
5 AG, BL, LU, NW; SP; Coop, KKJPD.