Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/72: Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit · 20 Seiten

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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit

Mit Einführung dieser Massnahme wird ausserdem eine Gleichbehandlung zwischen in- und ausländischen Arbeitgebenden erreicht, da bis anhin lediglich ausländische Arbeitgebende, die gegen erleichtert allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge verstossen haben, gestützt auf das EntsG sanktioniert werden konnten, währenddem Schweizer Arbeitgebende keiner Sanktionierung unterworfen waren. Neu sollen nun auch Schweizer Arbeitgebende, die gegen einen erleichtert allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag verstossen, mit einer Konventionalstrafe belegt werden können.

1.3 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung

1.3.1 Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit

Gesamthaft hat sich die Anzahl der meldepflichtigen Selbstständigerwerbenden zwischen den Jahren 2005 und 2010 etwa verdoppelt. Meldepflichtig sind selbstständige Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer aus den EU-17/EFTA-Staaten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Zypern und Malta. Seit dem 1. Mai sind ausserdem selbstständige Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer aus den EU-8-Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn auch in den Branchen Baugewerbe, industrielle Reinigung und Bewachungs- und Sicherheitsdienst meldepflichtig. Sie unterlagen bis zum 1. Mai 2011 noch der Bewilligungspflicht.

Wird die Anzahl Einsatztage der meldepflichtigen Selbstständigerwerbenden in der Schweiz betrachtet, zeigt sich ein ähnliches Bild. Meldepflichtige Selbstständigerwerbende verweilen nur kurz in der Schweiz. Sie verrichten ein Arbeitsvolumen von rund 2100 Jahresarbeitskräften, was einem Anteil von 0,06 % der vollzeitäquivalenten Beschäftigung entspricht. Die meisten meldepflichtigen Selbstständigerwerbenden konzentrieren sich auf das Baunebengewerbe. Der Beschäftigungsanteil liegt hier bei knapp 0,5 %.

Die Tätigkeit der Kontrollorgane der flankierenden Massnahmen hat Folgendes gezeigt: Im Jahr 2010 haben sich ca. 11 000 selbstständige Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer für einen Einsatz in der Schweiz gemeldet. In diesen 11 000 Meldungen nicht enthalten sind gemeldete Personen im Bereich der persönlichen Dienstleistungen, da es sich dabei hauptsächlich um Dienstleistungen im Erotikgewerbe handelt. Einige Kantone verwenden das Meldeverfahren, um solche Personen zu erfassen. Die Personen in der Statistik der meldepflichtigen Selbstständigerwerbenden im Bereich der persönlichen Dienstleistungen stehen somit grösstenteils nicht direkt im Zusammenhang mit dem Ziel der flankierenden Massnahmen (Schutz von Arbeits- und Lohnbedingungen). In dieser Branche stellt sich aus Sicht der Arbeitsmarktbeobachtung die Problematik der Scheinselbstständigkeit nicht. Die betroffenen Personen werden nicht durch die Arbeitsmarktbehörden kontrolliert.

Die paritätischen Kommissionen haben 3524 meldepflichtige Selbstständige und die Kantone haben 3486 meldepflichtige Selbstständige kontrolliert. Der Anteil der vermuteten Fälle von Scheinselbstständigkeit lag im Jahr 2010 gemäss Angaben der paritätischen Kommissionen bei rund 23 % und gemäss Angaben der Kantone bei 15 %. Folglich wurde bei ca. 2500 der im Jahr 2010 gemeldeten Personen eine Scheinselbstständigkeit vermutet. In gewissen Regionen (z.B. Grenzgebieten) und Branchen (z.B. Baunebengewerbe) ist das Phänomen Scheinselbstständigkeit ausgeprägter und zunehmend feststellbar. Gemäss Angaben der Kontrollorgane der flankierenden Massnahmen sind insbesondere einzelne Branchen innerhalb des Baunebengewerbes (z.B. Plattenlegergewerbe, Maler- und Gipsergewerbe, Schreinergewerbe) vermehrt von Scheinselbstständigkeit betroffen. Scheinselbstständige stehen oft am Ende von Subunternehmerketten.

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