Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/73: Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung (IQG) · 16 Seiten
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Übersicht
Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht zu den strategischen Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik der Schweiz vom 16. Dezember 2009 für eine Weissgeldstrategie ausgesprochen. Diese soll mittels Einführung einer Abgeltungssteuer sowie weiterer Massnahmen umgesetzt werden, welche dazu dienen, die Steuerehrlichkeit von Bankkunden zu fördern und damit verbundene Rechtsrisiken zu verringern. Zu diesem Zweck hat das EFD mit dem Vereinigten Königreich und Deutschland im Herbst 2011 Abkommen über die Zusammenarbeit im Steuerbereich unterzeichnet.
Die beiden Abkommen sehen im Grundsatz vor, dass Personen mit Wohnsitz im Partnerstaat ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz steuerlich regularisieren können, indem sie entweder eine Einmalzahlung leisten oder einer Offenlegung zustimmen. Kapitaleinkünfte, welche Personen mit Wohnsitz in einem der Partnerstaaten auf Konten oder Depots bei Banken in der Schweiz erzielen, unterliegen künftig einer Abgeltungssteuer, welche die Schweiz an die Partnerstaaten weiterleitet.
Zur Sicherung des Abkommenszwecks sehen die Verträge ein Instrument vor, das die missbräuchliche Inanspruchnahme des Systems der Abgeltungssteuer verhindern soll. Die ESTV erteilt den Steuerbehörden des Partnerstaates im Rahmen der in den Abkommen festgelegten Voraussetzungen Auskünfte über die Existenz von Konto- oder Depotverbindungen einer betroffenen Person in der Schweiz.
Die schweizerischen Zahlstellen sind verpflichtet, kurz nach Inkrafttreten des jeweiligen Abkommens eine Vorauszahlung an die Partnerstaaten zu leisten. Zweck dieser Vorauszahlung ist es, den schweizerischen Zahlstellen einen Anreiz für die korrekte Umsetzung der Abkommen zu setzen.
Schliesslich sehen die Abkommen vor, dass dem Partnerstaat Hinweise übermittelt werden, wohin die Kunden, die ihre schweizerische Bankbeziehung nach der Abkommensunterzeichnung aufgelöst haben, ihre Vermögenswerte transferiert haben.
Die Abkommen enthalten Bestimmungen, die ausreichend detailliert, justiziabel und daher direkt anwendbar sind. Dennoch macht der Abschluss der Abkommen mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich den Erlass eines flankierenden Bundesgesetzes notwendig. Das Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung (IQG) enthält Bestimmungen über die Organisation, das Verfahren, die Rechtswege und die anwendbaren Strafbestimmungen. Die wesentlichen Bestimmungen des IQG werden im nachfolgenden Bericht erläutert.