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Vernehmlassung 2011/73: Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung (IQG) · 18 Seiten

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xx Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung (IQG)

vom xx

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 173 Absatz 2 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom […]2,

beschliesst:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

1 Dieses Gesetz regelt die Umsetzung von Abkommen über die Zusammenarbeit im Steuerbereich, insbesondere:

a. die steuerliche Regularisierung von Vermögenswerten bei schweizerischen Zahlstellen;

b. die Erhebung einer abgeltenden Steuer auf Kapitaleinkünften und die Meldung dieser Kapitaleinkünfte;

c. die Sicherung des Abkommenszwecks;

d. die Strafen für Widerhandlungen gegen das anwendbare Abkommen und dieses Gesetz;

e. die Verfahren.

2 Es gilt für die Abkommen gemäss dem Anhang.

3 Vorbehalten sind die abweichenden Bestimmungen des im Einzelfall anwendbaren Abkommens.

Art. 2 Begriffe

1 In diesem Gesetz bedeuten:

a. Kapitaleinkünfte: Erträge und Kapitalgewinne aus beweglichem Kapitalvermögen, die nach Massgabe des anwendbaren Abkommens der Steuer unterliegen;

1 SR 101

2 BBl […]