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Vernehmlassung 2011/73: Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung (IQG) · 18 Seiten
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xx Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung (IQG)
vom xx
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 173 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom […]2,
beschliesst:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
1 Dieses Gesetz regelt die Umsetzung von Abkommen über die Zusammenarbeit im Steuerbereich, insbesondere:
a. die steuerliche Regularisierung von Vermögenswerten bei schweizerischen Zahlstellen;
b. die Erhebung einer abgeltenden Steuer auf Kapitaleinkünften und die Meldung dieser Kapitaleinkünfte;
c. die Sicherung des Abkommenszwecks;
d. die Strafen für Widerhandlungen gegen das anwendbare Abkommen und dieses Gesetz;
e. die Verfahren.
2 Es gilt für die Abkommen gemäss dem Anhang.
3 Vorbehalten sind die abweichenden Bestimmungen des im Einzelfall anwendbaren Abkommens.
Art. 2 Begriffe
1 In diesem Gesetz bedeuten:
a. Kapitaleinkünfte: Erträge und Kapitalgewinne aus beweglichem Kapitalvermögen, die nach Massgabe des anwendbaren Abkommens der Steuer unterliegen;
1 SR 101
2 BBl […]