Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/73: Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung (IQG) · 16 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht
1 Grundzüge
1.1 Ausgangslage
Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht zu den strategischen Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik der Schweiz vom 16. Dezember 2009 für eine Weissgeldstrategie ausgesprochen. Er hat seine Position, wonach sich der Finanzplatz auf die Verwaltung versteuerter Vermögen konzentrieren soll, am 24. Februar 2010 bestätigt. Die Weissgeldstrategie des Bundesrates soll im Rahmen bilateraler Verhandlungen und unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (steuerliche Regularisierung von undeklarierten Konten in der Schweiz, welche im Partnerstaat steuerpflichtige Personen halten, verbesserter Marktzugang im Partnerstaat für die Erbringung von Finanzdienstleistungen aus der Schweiz, Schutz der Privatsphäre des Bankkunden) mittels Ausbau der bestehenden grenzüberschreitenden Zusammenarbeit umgesetzt werden. Im Vordergrund steht die Einführung einer Abgeltungssteuer im Verkehr mit wichtigen Nachbarländern sowie die Einführung weiterer Massnahmen, um die Steuerehrlichkeit von Bankkunden zu fördern und damit verbundene Rechtsrisiken zu verringern.
Vor diesem Hintergrund waren in Sondierungsgesprächen mit dem Vereinigten Königreich und Deutschland konkrete Lösungen diskutiert und die Resultate dieser Gespräche in einem Eckwertepapier festgehalten worden. Ende Oktober 2010 konnte mit beiden Staaten je eine gemeinsame Erklärung zur Aufnahme von Verhandlungen unterzeichnet werden.
Mit Beschluss vom 22. Dezember 2010 verabschiedete der Bundesrat die Verhandlungsmandate. Diese basieren auf den im Rahmen der Sondierungsgespräche erzielten Resultaten und legen unter Berücksichtigung der Konsultationen der parlamentarischen Kommissionen und der Kantone die Eckwerte für die Verhandlungen mit den beiden Ländern fest.
Die darauf folgenden Verhandlungen konnten mit Deutschland am 10. August 2011 und mit dem Vereinigten Königreich am 24. August 2011 mittels Paraphierung der Abkommen abgeschlossen werden.
Mit Beschluss vom 16. September 2011 hat der Bundesrat die Abkommensentwürfe gutgeheissen. Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (nachfolgend „Abkommen Deutschland“) wurde am 21. September 2011 unterzeichnet. Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Zusammenarbeit im Steuerbereich erfolgt demnächst (nachfolgend „Abkommen Vereinigtes Königreich“).
1.2 Grundzüge der Vorlage
Der Abschluss der Abkommen mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich macht den Erlass eines flankierenden Bundesgesetzes notwendig. Das Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung (IGQ) enthält schwergewichtig jene für die Durchführung der Abkommen notwendigen Regelungen, die dem innerstaatlichen schweizerischen Kompetenzbereich angehören und sich nicht zur Regelung in einer völkerrechtlichen Vereinbarung eignen. Dazu gehören insbesondere die Organisation, das Verfahren, die Rechtswege und die anwendbaren Strafbestimmungen.
Thematisch betreffen die Vorschriften die folgenden Bereiche: