Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/10: Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung · 26 Seiten

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Anhörung zur Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung

Management Summary

Am 15. Februar 2012 eröffnete das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD), heute Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), die Anhörung zur Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung. Die Anhörung dauerte bis zum 15. Mai 2012. Es gingen insgesamt 82 Stellungnahmen ein.

Die Zielsetzung der Vorlage, Schweizer Berufsbildungsabschlüsse transparenter und international vergleichbarer zu machen, stösst bei den Anhörungsteilnehmenden auf breite Akzeptanz.

Kritischer betrachtet werden folgende Punkte:

• Die Verordnung stützt sich auf das Berufsbildungsgesetz (BBG) und beschränkt sich deshalb auf

formale Berufsbildungsabschlüsse, die durch das BBG geregelt sind. Einige Anhörungsteilnehmende wünschen einen Gesamtrahmen, welcher neben Berufsbildungs- auch Hochschulabschlüsse umfasst, andere fordern den Einbezug von nicht formalen Abschlüssen. Bemängelt wird insbesondere, dass Nachdiplomstudiengänge der höheren Fachschulen in der Vorlage explizit ausgeschlossen werden.

• Das Verfahren der Niveauzuteilung wurde in der Anhörung unterschiedlich bewertet. Während ei-

nige Anhörungsteilnehmende mit dem Vorschlag einverstanden sind, jedoch die Rolle der Organisationen der Arbeitswelt (OdA) stärker betonen möchten, fordern andere eine politische Niveauzuteilung – einige fordern eine solche politische Einstufung lediglich für die Abschlüsse der beruflichen Grundbildung (BGB), andere sowohl für Abschlüsse der beruflichen Grundbildung wie auch der höheren Berufsbildung (HBB).

• Beim Diplomzusatz gibt es unterschiedliche Voten zur Ausgestaltung und zur Abgabe. Einige An-

hörungsteilnehmende möchten den Diplomzusatz für BGB-Abschlüsse möglichst kurz halten. Wieder andere wünschen sich zwei verschiedene Arten von Dokumenten: eine Zeugniserläuterung gemäss Europass-Standard für BGB-Abschlüsse oder einen personalisierten Diplomzusatz gemäss Europass-Standard für HBB-Abschlüsse. Die höheren Fachschulen wünschen sich zudem mehr Kompetenzen bei der Abgabe des Diplomzusatzes.

• Verschiedene Teilnehmende haben zu den Niveaubeschreibungen des NQR-CH unterschiedliche

Verbesserungsvorschläge.

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