Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/10: Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung · 26 Seiten

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Anhörung zur Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung

1 Ausgangslage und Beschreibung der Vorlage

Die Schweizer Berufsbildung leistet aufgrund ihrer hohen Qualität und ihrer engen Verknüpfung von Theorie und Praxis einen massgeblichen Beitrag bei der Bereitstellung von Fach- und Führungskräften für Wirtschaft und Gesellschaft. Trotzdem werden der Wert und die Bedeutung von Berufsbildungsabschlüssen international aber auch national oft verkannt und die Titel erfahren nicht die gleiche Wertschätzung wie akademische Abschlüsse.

In der am 30. Juni 2010 verabschiedeten internationalen Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation setzte sich der Bundesrat als Ziel, die gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung von allgemeinbildenden und berufsbezogenen Bildungswegen zu fördern. Mit der gemeinsamen bildungspolitischen Erklärung vom 30. Mai 2011 bekräftigen das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD), heute Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) dieses Ziel.

Grundzüge der Vorlage

Die Vergleichbarkeit von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen mit jenen anderer europäischer Länder soll durch den nationalen Qualifikationsrahmen der Schweiz (NQR-CH) und die Diplomzusätze gefördert werden. Die Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung legt die Grundlage für den NQR-CH und dazugehörige Diplomzusätze. Die Verordnung stützt

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sich auf Artikel 34 und Artikel 65 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (BBG) ab.

Dank NQR-CH und Diplomzusatz sollen das Schweizer Berufsbildungssystem gegenüber den EU-Ländern transparenter und die Abschlüsse besser verständlich werden. Damit werden die berufliche Mobilität von Fach- und Führungskräften gefördert und die Berufsbildung gestärkt. Jeder Schweizer Berufsbildungsabschluss wird gemäss seinen Anforderungen einem von acht Niveaus des NQR-CH zugeteilt. Zudem wird für jeden Abschluss ein Diplomzusatz abgegeben. In diesem Diplomzusatz steht das Niveau des Abschlusses im NQR-CH. Für eine bessere Vergleichbarkeit wird auch der Bezug zum europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) hergestellt. Zudem enthält der Diplomzusatz Informationen, welche Arbeitgebenden im In- und Ausland eine rasche und angemessene Einschätzung der fachlichen Kompetenzen der Bewerbenden ermöglichen.

Sowohl das NQR-CH-Niveau als auch der Diplomzusatz sind nicht personengebunden, sondern beziehen sich jeweils auf einen Abschluss. Die Einführung des NQR-CH hat keine Auswirkungen auf das Schweizer Berufsbildungssystem; die Abschlüsse und Titel bleiben gleich.

2 Anhörungsverfahren und Auswertungsgrundsätze

2.1 Anhörungsverfahren

Am 15. Februar 2012 eröffnete das EVD (heute WBF) die Anhörung zur Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung. Die Unterlagen zum Anhörungsverfahren wurden auf der Homepage des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT), heute Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), und der Bundeskanzlei publiziert und den Adressatinnen und Adressaten der Anhörung auf dem Postweg zugestellt. Die Anhörungsfrist dauerte bis zum 15. Mai 2012.

Die Liste der Anhörungsadressatinnen und -adressaten sowie diejenige der Anhörungsteilnehmenden finden sich im Anhang.

Insgesamt sind 82 Stellungnahmen eingegangen. Die im Rahmen der Anhörung eingegangenen Stellungnahmen sind einsehbar unter www.sbfi.admin.ch/kopenhagen.

2.2 Auswertungsgrundsätze

Der Bericht fasst die Inhalte der Stellungnahmen zusammen. Im Interesse der Übersichtlichkeit wird auf eine detaillierte Argumentation im Einzelnen verzichtet. Auf konkrete Textvorschläge wird entweder verwiesen oder sie werden zitiert.

Die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens sind in Kapitel 3 des vorliegenden Berichts zusammengefasst. Eine Auflistung der Rückmeldungen zu einzelnen Artikeln findet sich in Kapitel 4.

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