Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/10: Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung · 26 Seiten

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Anhörung zur Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung

3.2.2 Ausgestaltung des NQR-CH (Artikel 3 Absatz 1)

Die Teilnehmenden sind sich grundsätzlich einig, dass die Einteilung des NQR-CH analog zum EQR in acht Niveaustufen zu begrüssen ist. Die detaillierten Rückmeldungen sind sehr heterogen. Sie sind in Anhang 1 (Kapitel 5.1) aufgelistet.

3.2.3 Niveauzuteilungen (Artikel 4 und 5)

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Einige Teilnehmende begrüssen ausdrücklich, dass jeder einzelne Berufsbildungsabschluss einer Niveaustufe zugeordnet werden soll und Abschlüsse gleicher Art nicht zwingend auf dem gleichen Niveau eingeordnet werden. Ein Grossteil der Anhörungsteilnehmenden fordert aber eine politische Ein-

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stufung der BGB-Abschlüsse. Einige Teilnehmende fordern die politische Einstufung der BGB- und

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HF-Abschlüsse oder sogar aller Abschlüsse in den NQR-CH.

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Einige Teilnehmende begrüssen, dass die Zuordnung der Abschlüsse zu den Niveaus in Zusam-

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menarbeit mit den Verbundpartnern vorgesehen ist. Zahlreiche Teilnehmende fordern einen stärke-

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ren Einbezug der zuständigen Trägerschaften bei der Niveauzuteilung. Wenige fordern, dass die

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OdA die Erst-Niveaueinteilung machen. Andere fordern ein Expertengremium, welches die Niveauzuteilung vornimmt.

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Einige Teilnehmende fordern einen Beschwerdeweg für die OdA, falls keine verbundpartnerschaftliche Einigung gefunden werden kann.

3.2.4 Ausgestaltung und Abgabe der Diplomzusätze (Artikel 3, Artikel 7 und Anhang 3)

22 Bei der Ausgestaltung des Diplomzusatzes sind die Stellungnahmen unterschiedlich. Einige befür-

23 worten das gleiche Layout für Abschlüsse der BGB und HBB. Der Grossteil der Teilnehmenden fordert aber Zeugniserläuterungen gemäss Europass-Modell für BGB-Abschlüsse und personalisierte Diplomzusätze gemäss Europass-Modell für HBB-Abschlüsse.

Einige Mitglieder des Schweizer Arbeitgeberverbandes fordern, dass Diplomzusätze je nach Fachrichtung unterschiedlich ausgestaltet werden.

3.2.5 Weiteres Vorgehen

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Einige Teilnehmende äussern den Wunsch, dass den Verbundpartnern die Unterlagen nach Berücksichtigung der Anhörungsergebnisse nochmals unterbreitet werden.

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Andere sprechen sich dafür aus, die Verordnung möglichst rasch in Kraft zu setzen, damit die Absolventen möglichst bald von den Instrumenten profitieren können.

Bezüglich der Priorisierung der Abschlüsse bei der Implementierung engagieren sich einige Verbund-

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partner dafür, dass ihre Abschlüsse prioritär eingestuft werden.

3.2.6 Weitere Bemerkungen

Dualstark, Konferenz HF, Konferenz HF Technik, TR BS, IAF, FPVS, SGB, SVEB und ODEC erwähnen das Anliegen, für Berufsprüfungen den „Professional Bachelor“ und für höhere Fachprüfungen den „Professional Master“ einzuführen.

13 Dualstark, KV Schweiz, SVEB, GL, FL (5) 14 SBBK, LU, ZG, SO, TG, SZ, SH, OW, GR, BS, AI, NE, AG, FR, VS, UR, VD, NW, SG, AR, ZH, BE, EKHF (23) 15 Edusuisse, BGS, TI (3) 16 SDK, Hotelleriesuisse, NW, VSE, Savoirsocial (5) 17 Savoirsocial, SVA, SAV (3) 18 Swissmechanic, Hotelleriesuisse, SVA, SFGV, SVP, BGS, Labmed, Konferenz HF, Konferenz HF Technik, TR BS, SFGV, SAV, EVS, SVBG, SMU, VD, VSP, SBK, Travailsuisse, SGV (20) 19 Veb.ch, eine Mehrheit der dualstark-Mitglieder, SVEB 20 SBBK, LU, NW, SO, SH, SZ, AI, BS, OW, AR, BCH (11) 21 Dualstark, KV Schweiz, VSE (3) 22 Swissmem, einige Mitglieder des Schweizer Arbeitgeberverbandes, veb.ch, dualstark, KV Schweiz, SVA (6) 23 Swissmechanic, Hotelleriesuisse, SDK, veb.ch, dualstark, KV Schweiz, EKHF, edusuisse, BGS, Konferenz HF Technik, Konferenz HF, TR BS, SBBK, LU, NW, ZG, SO, TG, SH, SZ, AI, BS, NE, AG, FR, OW, VD, SG, AR, BE, ZH, ODEC, SPAS, VSEI, VSP, Curaviva, Travailsuisse, SGV (38) 24 SBBK, SH, AI, BS, AG, VS, AR, UR, ZH, BE, SZ (11) 25 BGS, IAF, FPVS, KV Schweiz (4) 26 KV Schweiz, dualstark, veb.ch, SDK, Curaviva, IAF, FPVS (7) 512.164/2011/07633 \ COO.2101.108.5.428189 6/26