Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/10: Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung · 26 Seiten
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Anhörung zur Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung
Savoirsocial vermisst Bestrebungen zu einer zukünftigen Integration von ECVET in den NQR-CH. ODEC hingegen fordert, dass statt ECVET für die gesamte Tertiärbildung das ECTS-Punktesystem eingeführt wird.
CRUS, Swissuni, ETH-Rat und COHEP bemerken, dass zum Rahmen erst umfassend Stellung genommen werden kann, wenn die Zuteilung von Abschlüssen zu den jeweiligen Niveaus feststeht.
Swissmem betont die Wichtigkeit einer guten Kommunikation. Wesentlich für den praktischen Nutzen des Diplomzusatzes sei dessen Bekanntheitsgrad in der EU und in der Schweiz. Es sei ein Kommunikationskonzept durch die Verbundpartner zu erarbeiten und umzusetzen.
SGB fordert eine Arbeitsgruppe, welche die gegenseitige Anerkennung der schweizerischen und ausländischen Diplome organisiert.
OdASanté beantragt, dass die Auswirkungen der europäischen Richtlinie 2005/36/EG auf den NQR-CH und umgekehrt überprüft werden.
4 Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln
Nachfolgend sind die spezifischen Rückmeldungen sowie Ergänzungs- und/oder Änderungsvorschläge zu den einzelnen Gesetzesbestimmungen aufgeführt.
Ingress
Der Schweizerische Bundesrat
27
Gestützt auf die Artikel 34 und 65 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (BBG),
verordnet:
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Art. 1 Gegenstand und Zweck
1
Diese Verordnung legt den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung und die Diplomzusätze für solche Abschlüsse fest.
2
Mit dem nationalen Qualifikationsrahmen sollen die nationale und internationale Transparenz und Vergleichbarkeit der Berufsbildungsabschlüsse sowie die Mobilität im Arbeitsmarkt gefördert
werden.
Absatz 1
TG schlägt vor, die Abkürzung NQR-CH, welche im erläuternden Bericht erwähnt wird, nicht aber in der Verordnung, an dieser Stelle einzufügen.
SUK, Swissuni, KFH, CRUS, COHEP und ETH-Rat bemerken, dass der vorliegende Qualifikationsrahmen ein partieller Rahmen ist, da nur Berufsbildungsabschlüsse berücksichtigt werden. NQR-CH sollte deshalb in NQR-CH-BB, nqf.ch-VET oder nqf.ch-BB umbenannt werden.
Absatz 2
Ein Grossteil der Stellungnahmen begrüsst den in Absatz 2 genannten Zweck der Instrumente ausdrücklich.
GDK fordert folgende Ergänzung (rot markiert): „Mit dem nationalen Qualifikationsrahmen sollen die nationale und internationale Transparenz und Vergleichbarkeit der Berufsbildungsabschlüsse und damit die Mobilität im Arbeitsmarkt gefördert werden“.
EKHF, SVEB, NE und edusuisse fordern, dass auch „berufsorientierte Weiterbildungsabschlüsse“ einbezogen werden und fordert folgende Ergänzung (rot markiert): „Mit dem nationalen Qualifikationsrahmen sollen die nationale und internationale Transparenz und Vergleichbarkeit der Berufsbildungsabschlüsse und der berufsorientierten Weiterbildungsabschlüsse sowie die Mobilität im Arbeitsmarkt gefördert werden“.
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