Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/128: Totalrevision der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V-FIFG) · 18 Seiten

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Die Regelungen der Förderprogramme (1. Kap. V-FIFG) ziehen insbesondere für den Bereich der KTI Kritik auf sich. Die unterdessen im FIFG vorgesehene Möglichkeit, themenorientierte Förderprogramme durch die KTI durchführen zu lassen, wird von SWISSMEM als problematisch erachtet.

Zudem verlangen SGB, Bildungskoalition NGO, Alliance Sud, WWF Schweiz, SFH sowie arbeitskreis tourismus & entwicklung Vorschriften über Angaben zur Herkunft von Drittmitteln bei den Programmen des SNF.

Im Bereich der Bestimmungen über die Förderung durch die Bundesverwaltung (2. Kap. V-FIFG) wur-

7 den mehrere Anliegen zur Anpassung der Regelung für Technologiekompetenzzentren geäussert .

Anträge zur Regelung der Innovationsförderung (3. Kap. V-FIFG) werden insbesondere betreffend die Erarbeitung von Grundlagen gestellt. SWISSMEM und economiesuisse fordern den Einbezug der Wirtschaft in die Erarbeitung der innovationspolitischen Strategie, CRUS plädiert namentlich für den Einbezug der Hochschulen.

Die Regelung der Beiträge für indirekte Forschungskosten (Overhead, 4. Kap. V-FIFG) erachtet der ETH-Rat im Bereich der Ressortforschung als ungenügend und schlägt eine Overhead-Regelung vor, die sich an den tatsächlich anfallenden indirekten Kosten orientiert. Ebenfalls hinterfragt der ETH-Rat die Übergangsregelung für KTI-Overheadbeiträge.

Für die Bestimmungen über die Massnahmen zur Förderung der Verwertung von Forschungsresultaten (5. Kap. V-FIFG) regen KFH, CRUS und der ETH-Rat einige Anpassungen an, welche die Forschungspartner noch besserstellen sollen.

Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit (6. Kap. V-FIFG) lehnt die SVP die Delegation der Kompetenz zum Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen von beschränkter Tragweite an das Departement und SBFI ab. SWISSMEM beantragt eine explizite Berücksichtigung der Wirtschaft in einigen Bestimmungen. Der SNF verlangt eine Anpassung der Bestimmungen über die Beiträge zur bilateralen wissenschaftlichen Zusammenarbeit.

Zum Entwurf des Beitragsreglements der KTI gibt es Anpassungsanträge insbesondere im Bereich der Voraussetzungen zur Förderung von Innovationsprojekten. Sodann wird das Konzept der Förderung des Wissens- und Technologietransfers (WTT) von einzelnen Anhörungsteilnehmenden hinter-

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fragt .

4. Bemerkungen zu einzelnen Bestimmungen

4.1 V-FIFG

4.1.1 Förderprogramme

Art. 1 Grundsätze

6 KFH, cohep

7 SWISSMEM, economiesuisse, KFH, CRUS, Bildungskoalition NGO, Alliance Sud, WWF Schweiz, SFH sowie arbeitskreis tourismus & entwicklung

8 SWISSMEM, economiesuisse, Swiss Biotech Association