Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/128: Totalrevision der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V-FIFG) · 18 Seiten
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Kurzübersicht
Die am 14. Dezember 2013 von den Eidgenössischen Räten beschlossene Totalrevision des Bundes-
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gesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) entspricht zeitgemässen Anforderungen an die Forschungs- und Innovationsförderung durch den Bund. Im Entwurf zur Totalrevision der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V-FIFG) werden die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates zum totalrevidierten FIFG ausgearbeitet. Gegenstand der Vorlage ist auch das Beitragsreglement der KTI.
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 10. Juni 2013 eine Anhörung zum Entwurf dieser Teilrevision eröffnet. Zur Anhörung wurden bildungs- und wissenschaftspolitische Organe und Organisationen, Forschungsförderungsinstitutionen sowie gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft und der Arbeitswelt eingeladen. Die Anhörung dauerte bis zum 23. Juli 2013. Insgesamt wurden 21 Rückmeldungen eingereicht.
Die Revision der V-FIFG sowie das Beitragsreglement der KTI werden begrüsst und mehrheitlich positiv beurteilt. Diverse Regelungen wurden jedoch von den Anhörungsteilnehmenden je nach Interessenlage unterschiedlich aufgenommen. Insbesondere verlangen einige Wirtschaftsvertreter eine stärkere Stellung der KTI. Anderseits werden von einem Teil der bildungs- und wissenschaftspolitischen Organe Anpassungen zur weitergehenden Besserstellung der Forschungspartner im Bereich der Verwertung von Forschungsresultaten angeregt. Zudem wird von einigen Anhörungsteilnehmenden eine Konkretisierung des im FIFG vorgesehenen Grundsatzes der Berücksichtigung von Zielen einer nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft und Umwelt beantragt.
1 BBl 2012 9657