Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/128: Totalrevision der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V-FIFG) · 18 Seiten

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Der SWTR plädiert für die Festlegung eines Auftrags an die KTI, Vorschläge zur Formulierung innovationspolitischer Leitlinie zu erarbeiten.

SWISSMEM und economiesuisse sehen es als notwendig, die Wirtschaft in die Erarbeitung der innovationspolitischen Strategie in geeigneter Weise einzubeziehen.

Die CRUS regt an, zusätzlich zu den zwei aufgeführten Einheiten SECO und KTI den Einbezug weiterer wichtiger Akteure wie etwa der Hochschulen in der V-FIFG vorzusehen.

Art. 27: Evaluation der Innovationsförderung

Der SWTR empfiehlt, die im erläuternden Bericht erwähnte Möglichkeit der KTI zur Durchführung von Wirkungs- und Effizienzanlysen der Innovationsförderung in die V-FIFG aufzunehmen.

SWISSMEM führt aus, dass die Evaluation vom SBFI unter Einbezug der entsprechenden Expertise geführt werden muss.

Art. 28: Evaluation der KTI-Tätigkeit

Der SWTR moniert, dass - gleich wie in Art. 17 - die Inhalte der Bestimmung nicht unter die Überschrift passen.

Die SVP verlangt hier sowie an weiteren Stellen der Vorlage den Ersatz von Anglizismen durch deutsche Begriffe.

Die KFH beantragt die Ergänzung von Abs. 2 Bst. b mit dem Element «Gesellschaft».

Nach der Swiss Biotech Association wäre es überprüfenswert, ob nicht eher ein unabhängigeres Gremium unter Einbezug der Wirtschaft die Leistungen der KTI evaluieren soll.

Art. 29: KTI-Beiträge für Innovationsprojekte

Bildungskoalition NGO, Alliance Sud, WWF Schweiz, SFH sowie arbeitskreis tourismus & entwicklung verlangen in Bst. c die Berücksichtigung des Nutzens für die Umwelt.

SWISSMEM argumentiert, dass die KTI die vorgesehenen Kriterien in Form eines Business Plans bewertet. Dieses Vorgehen führe zur Förderung von Projekten, welche die Entwicklung von bereits marktfähigen Produkten zum Ziel haben. SWISSMEM fordert, «dass die KTI das Wirtschaftspotenzial eines Projektes nicht ausschliesslich in Form eines Business Plans bewertet, sondern gleichwertig durch die Beschreibung des Prozesses vom Projektergebnis bis zur Einführung im Markt». Zudem stelle sich für SWISSMEM «primär die Frage nach der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und sekundär die Frage nach dem Ort der hauptsächlichen Wertschöpfung eines spezifischen Produktes, wie dies in Art. 29 Bst. b beschrieben ist».

Nach economiesuisse soll eine zusätzliche Voraussetzung festgelegt werden, wonach Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern sind.

Der SGB beantragt für Bst. c in Anlehnung an Art. 6 FIFG die Berücksichtigung der drei Elemente «Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt».

Art. 30: Beteiligung der Umsetzungspartner

Bildungskoalition NGO, Alliance Sud, WWF Schweiz, SFH sowie arbeitskreis tourismus & entwicklung verlangen die Ergänzung von Bst. a dahingehend, dass der Nutzen «ressourcenschonenden» sein muss.