Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/137: Pa.Iv. 11.431. Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen · 15 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

1.1 Parlamentarische Initiative

Am 13. April 2011 reichte der damalige Nationalrat Paul Rechsteiner eine parlamentarische Initiative ein, welche den Erlass eines Gesetzes zur Rehabilitierung der administrativ Versorgten fordert. Am 12. August 2011 prüfte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) die Initiative vor und beschloss mit 17 zu 4 Stimmen bei zwei Enthaltungen, ihr gemäss Artikel 109 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (ParlG)1 Folge zu geben. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates stimmte diesem Beschluss am 21. Oktober 2011 mit 9 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zu (Art. 109 Abs. 3 ParlG).

1.2 Arbeiten der Kommission

Die Kommission befasste sich an zwei Sitzungen im Jahr 2012 mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative. Am 11. Oktober 2012 hat sie mit 17 zu 5 Stimmen den beiliegenden Vorentwurf angenommen. Eine Minderheit (Stamm, Estermann, Freysinger, Reimann Lukas, Schwander) spricht sich gegen den Vorentwurf aus.

Zu diesem Vorentwurf wird gemäss Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren2 eine Vernehmlassung durchgeführt.

Die Kommission wurde bei ihrer Arbeit gemäss Artikel 112 Absatz 1 ParlG vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterstützt.

2 Allgemeine Erwägungen

2.1 Ausgangslage

Bis zur Einführung der Bestimmungen zur fürsorgerischen Freiheitsentziehung3 im Jahr 1981 wurden in der Schweiz Frauen und Männer – insbesondere Jugendliche – aufgrund von „Arbeitsscheue“, „lasterhaftem Lebenswandel“, „Liederlichkeit“ u.ä. in für sie oftmals ungeeignete Institutionen, so vielfach auch Strafanstalten, eingewiesen. In den meisten Kantonen waren Verwaltungsbehörden zuständig für den Entscheid über eine Einweisung, weshalb von „administrativen Versorgungen“ gesprochen wird. In einigen Kantonen erfolgten Versorgungen durch eine richterliche Behörde4. Es kam vor, dass die Eltern eine treibende Kraft hinter einer administrati-

1 SR 171.10

2 SR 172.061

3 Artikel 397a bis 397f des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210)

4 Vgl. Botschaft vom 17. August 1977 über die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fürsorgerische Freiheitsentziehung) und den Rückzug des Vorbehaltes zu Artikel 5 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BBl 1977 III 1 10).