Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/152: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 15 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 15Fedlex · Erläuternder Bericht
Personalausweise für Inländer nicht übersteigen darf, ausgestellt oder verlängert werden muss. Die Gebühr für eine Schweizer Identitätskarte beträgt 65 Franken für Erwachsene. In diesen besonderen Fällen bedeutet dies, dass die Kantone im Rahmen des Bewilligungsverfahrens lediglich einen Betrag von 23 Franken erheben dürfen (Abs. 1 Bst. b). Sie erhalten hingegen den Gesamtbetrag von 20 Franken für die Biometrieerfassung (Abs. 3) sowie den Gesamtbetrag von 22 Franken, der den Kosten für den biometrischen Ausländerausweis entspricht (Abs. 2 Bst. a).
Es wird als wenig sinnvoll erachtet, für diese kleine Anzahl Personen einen Ausländerausweis in Papierform auszustellen, wenn ein Verbleiberecht festgestellt wird. Denn in den meisten Fällen wohnen diese Personen bereits in der Schweiz und haben einen biometrischen Ausländerausweis. Im Rahmen der geplanten Modernisierung der Ausländerausweise (längerfristiges Projekt) könnte eine andere Lösung als Alternative zur Biometrie oder zum Dokument in Papierform geprüft werden, beispielsweise die Ausstellung eines Dokuments in Form einer nicht biometrischen Karte. Ein solches Projekt ist aber nur längerfristig und nicht bis November 2013 umsetzbar.
Es ist ausserdem anzumerken, dass die Anzahl Personen, die ein Verbleiberecht infolge des Todes eines Familienmitglieds und Bürgers der EU/EFTA haben, sich gegenwärtig auf 20 beläuft. Die Anzahl Drittstaatsangehöriger, die ein Verbleiberecht haben, weil sie mit einem Familienmitglied zusammenleben, das dieses Recht erworben hat, kann zurzeit nicht beziffert werden. Wir stellen jedoch fest, dass es in der Schweiz momentan 29 Staatsangehörige der EU/EFTA gibt, die dieses Recht erworben haben. Die Anzahl betroffener Familienmitglieder, die Drittstaatsangehörige sind, kann somit nicht sehr hoch sein.
Absatz 8
Die in Absatz 7 festgehaltene Gebührenreduktion für Erwachsene muss auch für Minderjährige in Absatz 8 vorgesehen werden. Minderjähre erhalten einen biometrischen Ausländerausweis zum Preis von 30 Franken. Dieser Betrag deckt die Kosten für den biometrischen Ausländerausweis von 22 Franken, der Restbetrag steht den Kantonen zu.
Absatz 9
Absatz 9 entspricht im Wesentlichen dem geltenden Absatz 8. Aufgrund der neuen Absätze 7 und 8 bezüglich der Gebührenreduktion für Familienmitglieder von EU/EFTA-Staatsangehörigen mit Verbleiberecht müssen die darin aufgeführten Verweise angepasst werden.
Absatz 10
Absatz 10 entspricht dem geltenden Absatz 9 von Artikel 8.