Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/27: Teilrevision der Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP) · 22 Seiten

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• Regelung von behandelten Waren

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Analog zum neuen EU-Recht dürfen auch in der Schweiz nur noch behandelte Waren in Verkehr gebracht werden, wenn alle Wirkstoffe, die in den Biozidprodukten zur Behandlung der Ware enthalten sind, bereits für die entsprechende Verwendung genehmigt sind.

• Schutz des geistigen Eigentums bei Wirkstoffen

Analog dem EU-Recht ist vorgesehen, dass Biozidprodukte ab dem 1. September 2015 (plus 2 Jahre Abverkaufsfrist) nur noch dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn der Zulassungsinhaber der Anmeldestelle nachgewiesen hat, dass er berechtigt ist, die Wirkstoffe zu verwenden.

2 Anhörungsverfahren

Das Anhörungsverfahren wurde durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 1. Juli 2013 eröffnet und endete am 30. September 2013.

Das Anhörungsverfahren wurde elektronisch durchgeführt. Alle Dokumente wurden auf der Internetseite der Bundeskanzlei und des BAG veröffentlicht.

Direkt begrüsst wurden alle Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein, 6 Dachverbände und 50 Organisationen der Schweizer Industrie. Die Liste der Adressaten ist im Anhang 2 aufgeführt. Insgesamt sind 55 Stellungnahmen eingegangen. Die Liste der Anhörungsteilnehmer (inkl. Abkürzungen) ist aus Anhang 1 ersichtlich.

Untenstehende Tabelle zeigt eine Statistik zur Anzahl der eingegangenen Stellungnahmen.

Kategorie Begrüsst Stellungnahmen spontane Total Begrüsste Stellungnahmen Stellungnahmen

Kantone und Fürstentum 27 25 025

Liechtenstein politische Parteien 0 0 11

Gesamtschweizerische 6 4 04

Dachverbände der Wirtschaft Übrige Organisationen 50 20 525

Total 83 49 655

3 Generelle Bemerkungen und Ergebnisse

Die Abkürzungen der Anhörungsteilnehmer sind aus Anhang 1 zu entnehmen.

3.1 Allgemeines

SAV [01], AGVS [09] und H+ [02] verzichten auf eine Stellungnahme, da sie nicht oder nur am Rande von der Verordnung betroffen sind.

ECOSWISS [07], VSIG [05], SDV [23] und SGAH [26] unterstützen generell die Revisionsvorlage ohne spezifische Stellungnahmen.

2 Darunter fallen Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände, die mit Biozidprodukten absichtlich - z.B. zum Zwecke der Konservierung - behandelt wurden. 3/22 Anhörungsbericht revVBP Mai 2014