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Vernehmlassung 2012/61: Änderung der Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission betreffend das Fernmeldegesetz (Änderung der Regeln betreffend Preselection) · 21 Seiten

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SR 784.101.112 / 2

9 Verrechnung

9.1 Allgemeine Aspekte

Wenn in den Interkonnektionsvereinbarungen keine anders lautenden Bestimmungen vorliegen,

verrechnet die ausgewählte Dienstanbieterin die nach einer Auswahlmethode aufgebauten

Verbindungen direkt der Kundin oder dem Kunden (Artikel 12 der Verordnung der ComCom [2]). Die anderen Dienstanbieterinnen verrechnen ihren Interkonnektionspartnern ihre Leistungen gemäss ihren entsprechenden Vereinbarungen.

Abbildung 4 zeigt ein Beispiel der Verrechnung einer Standardverbindung ISDN/PSTN durch die verschiedenen beteiligten Dienstanbieterinnen:

Transit- Transit-

Dienstanbieterin Dienstanbieterin

IGW OGW IGW OGW

2

22

2

i1 PoI k1 PoI

i2 k2

PoI PoI

Ursprüngliche Ausgewählte Terminierende

Dienstanbieterin Dienstanbieterin Dienstanbieterin

OGW IGW OGW IGW

LE LE LE

b2

1

rufende Kundin bzw. rufender Kunde A gerufene Kundin bzw. gerufener Kunde B

Legende: 1 Die ausgewählte Dienstanbieterin verrechnet den Anruf der rufenden Kundin bzw. dem rufenden Kunde A auf der Basis

der empfangenen CLI.

2 Die anderen Dienstanbieterinnen verrechnen ihren Partnern ihre Leistungen gemäss ihren entsprechenden

Interkonnektionsvereinbarungen.

Abbildung 4: Beispiel der Verrechnung durch die verschiedenen Dienstanbieterinnen