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Vernehmlassung 2012/61: Änderung der Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission betreffend das Fernmeldegesetz (Änderung der Regeln betreffend Preselection) · 21 Seiten
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SR 784.101.112 / 2
9 Verrechnung
9.1 Allgemeine Aspekte
Wenn in den Interkonnektionsvereinbarungen keine anders lautenden Bestimmungen vorliegen,
verrechnet die ausgewählte Dienstanbieterin die nach einer Auswahlmethode aufgebauten
Verbindungen direkt der Kundin oder dem Kunden (Artikel 12 der Verordnung der ComCom [2]). Die anderen Dienstanbieterinnen verrechnen ihren Interkonnektionspartnern ihre Leistungen gemäss ihren entsprechenden Vereinbarungen.
Abbildung 4 zeigt ein Beispiel der Verrechnung einer Standardverbindung ISDN/PSTN durch die verschiedenen beteiligten Dienstanbieterinnen:
Transit- Transit-
Dienstanbieterin Dienstanbieterin
IGW OGW IGW OGW
2
22
2
i1 PoI k1 PoI
i2 k2
PoI PoI
Ursprüngliche Ausgewählte Terminierende
Dienstanbieterin Dienstanbieterin Dienstanbieterin
OGW IGW OGW IGW
LE LE LE
b2
1
rufende Kundin bzw. rufender Kunde A gerufene Kundin bzw. gerufener Kunde B
Legende: 1 Die ausgewählte Dienstanbieterin verrechnet den Anruf der rufenden Kundin bzw. dem rufenden Kunde A auf der Basis
der empfangenen CLI.
2 Die anderen Dienstanbieterinnen verrechnen ihren Partnern ihre Leistungen gemäss ihren entsprechenden
Interkonnektionsvereinbarungen.