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Vernehmlassung 2012/61: Änderung der Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission betreffend das Fernmeldegesetz (Änderung der Regeln betreffend Preselection) · 21 Seiten

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SR 784.101.112 / 2

8 Auswirkungen auf die Interkonnektion

Anforderung

Folgende Punkte bezüglich des Dienstes für die freie Wahl der Dienstanbieterin müssen die

Dienstanbieterinnen in ihren Interkonnektionsvereinbarungen regeln:

- Definition der durch den Dienst für die freie Wahl der Dienstanbieterin betroffenen

Verbindungsarten;

- Definition der Leitungsbündeltypen, die für den Dienst für die freie Wahl der Dienstanbieterin

benutzt werden;

- Definition der Grundsätze für die Verbindungssteuerung des im Normalbetrieb durch den Dienst für

die freie Wahl der Dienstanbieterin innerhalb und zwischen den betreffenden Netzen erzeugten Verkehrs. Dazu gehört auch die Definition der Interkonnektionspunkte, die für die Bereitstellung dieses Dienstes benutzt werden;

- Definition der Grundsätze der Verbindungssteuerung des durch den Dienst für die freie Wahl der

Dienstanbieterin innerhalb und zwischen den betreffenden Netzen erzeugten Verkehrs, wenn innerhalb oder zwischen den Netzen eine anormale Unterbrechung des Verkehrs auftritt;

- Definition der Grundsätze der Verbindungssteuerung des durch den Dienst für die freie Wahl der

Dienstanbieterin innerhalb und zwischen den betreffenden Netzen erzeugten Verkehrs bei einer Überlastung in einem der Netze;

- Definition der verwendeten Signalisierung und der für den Dienst für die freie Wahl der

Dienstanbieterin an der Interkonnektionsschnittstelle erforderlichen spezifischen Zusatzinformation;

- Definition der Ansagen an die Kundinnen und Kunden bei Unmöglichkeit, die

Verbindungssteuerung des durch den Dienst für die freie Wahl der Dienstanbieterin erzeugten Verkehrs so zu realisieren, wie dies von den Kundinnen und Kunden gewünscht wurde oder im Falle einer Panne oder einer Überlastung;

- Definition der Dienste, die zusammen mit dem Dienst für die freie Wahl der Dienstanbieterin

verwendet werden können;

- Definition der Dienstqualität und der Massnahmen zu ihrer Kontrolle.