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Vernehmlassung 2012/61: Änderung der Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission betreffend das Fernmeldegesetz (Änderung der Regeln betreffend Preselection) · 21 Seiten

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SR 784.101.112 / 2

2 Allgemeine Anforderungen

Die freie Wahl der Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen kann den

Kundinnen und Kunden mit Hilfe folgender Wahlmethoden angeboten werden:

- für jeden Anruf (call-by-callCall by Call);

- durch Vorbestimmung (Preselection).

Wird keine dieser zwei Methoden verwendet, wird die Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen von der Ursprungsdienstanbieterin bestimmt. In diesem Fall spricht man von Auswahl "durch Vorgabe".

Anforderung 1

Die Fernmeldedienstanbieterinnen müssen ihren Kundinnen und Kunden die freie Wahl der

Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen gemäss Artikel 9 der Verordnung der ComCom [2] ermöglichen. Sie sind zu diesem Zweck verpflichtet, die Techniken und administrativen Verfahren zu implementieren, die für die Umsetzung der Methoden zur Auswahl der Dienstanbieterin nötig sind.

Anforderung 2

Gemäss den vorliegenden Vorschriften ist jede Fernmeldedienstanbieterin verpflichtet, die mittels einer der Methoden zur Auswahl der Dienstanbieterin aufgebauten Verbindungen korrekt zu

vermitteln.

Anforderung 3

Die Fernmeldedienstanbieterinnen sind verpflichtet, in ihren Interkonnektionsvereinbarungen die technischen und administrativen Modalitäten zu regeln, die für die Umsetzung der freien Wahl der Dienstanbieterin und der Leitweglenkung der Verbindungen, die mit Hilfe einer der beiden Methoden zur freien Wahl der Dienstanbieterin hergestellt wurden, nötig sind. Liegt keine direkte

Interkonnektionsvereinbarung zwischen zwei Fernmeldedienstanbieterinnen vor, müssen die

technischen und administrativen Modalitäten in Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Transit-Fernmeldedienstanbieterinnen geregelt werden (siehe Abb. 1, S. 8).

3 Methode "für jeden Anruf"

Um eine Verbindung mittels der Methode "für jeden Anruf" herzustellen, setzt die Kundin oder der Kunde den Auswahlcode der ausgewählten Dienstanbieterin vor der Rufnummer ein. Die

Ursprungsdienstanbieterin und die allfälligen Transit-Anbieterinnen berücksichtigten diesen Code bei der Leitweglenkung des Anrufs bis zur ausgewählten Dienstanbieterin, unter Vorbehalt der

Bestimmungen in Kapitel 6.

Anforderung 1

Für jeden Anruf kann eine einzige Dienstanbieterin bestimmt werden. Die Auswahl mehrerer

Dienstanbieterinnen nacheinander für den gleichen Anruf (z. B. eine Dienstanbieterin für das nationale und eine andere Dienstanbieterin für das internationale Segment einer einzelnen Verbindung) ist nicht möglich.

Anforderung 2

Werden beide Methoden gleichzeitig benutzt, hat die Auswahl mit Hilfe der Methode "für jeden Anruf" gegenüber der Methode "durch Vorbestimmung" Vorrang.