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Vernehmlassung 2012/61: Änderung der Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission betreffend das Fernmeldegesetz (Änderung der Regeln betreffend Preselection) · 21 Seiten
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SR 784.101.112 / 2
4 Methode "durch Vorbestimmung" (Preselection)
4.1 Allgemeines
Wollen die Kundinnen und Kunden eine Dienstanbieterin über die Methode "durch Vorbestimmung“ (Preselection ) wählen, ermächtigen sie richten sie einen "Preselection-Antrag“ direkt an die
ausgewählte Dienstanbieterin, . Diese unternimmt anschliessend die dazu nötigen administrativen Schritte bei der Ursprungsdienstanbieterin , um die Preselection umzusetzenzu unternehmen.
Gestützt darauf erteilt die ausgewählte Anbieterin der Ursprungsdienstanbieterin den Auftrag zur Einrichtung der Preselection., gestützt auf welchen diese Die Ursprungsdienstanbieterin programmiert auf dem Anschluss der Kundin oder des Kunden den Auswahlcode der gewünschten Dienstanbieterin einprogrammiert. Damit wird die Preselection aktiviert, und die von diesem Anschluss aus
hergestellten Verbindungen werden – unter Vorbehalt der Bestimmungen in Kapitel 6 – automatisch der ausgewählten Dienstanbieterin übermittelt.
Abbildung 2 stellt die Beziehungen zwischen Kundin oder Kunde, Ursprungsdienstanbieterin und ausgewählter Dienstanbieterin bei der Methode durch Vorbestimmung dar.
IC-/CPS-
Abkommen
Preselection-
Auftrag
Ursprungs- Ausgewählte
Dienstanbieterin Dienstanbieterin
Preselection-
Ermächtigung
Bereitstellung des
Anschlusses
Bereitstellung des
öffentlichen Verbindungs-Telefondienstes steuerung
über Preselection
Vertragliche
Kundin oder Kunde Beziehung
Abbildung 2: Beziehungen bei Preselection Anforderung 1
Der Preselection-Antrag muss schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Anforderung 12
Preselection-Anbieterinnen dürfen die Aktivierung der Preselection bei der Ursprungsdienstanbieterin einen Preselection-Auftrag nur dann erteilenverlangenin Auftrag geben, wenn sie durch die Kundin oder den Kunden dazu über einen Preselection-Antrag verfügen, der die administrativen
Voraussetzungen in Kapitel 4.2 und 4.3 erfülltermächtigt sind.
4.2 Anforderungen an alle Preselection-Anträge
Der Preselection-Antrag – sowohl in schriftlicher wie auch in mündlicher Form – muss folgende administrativen Voraussetzungen erfüllen: