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Vernehmlassung 2012/61: Änderung der Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission betreffend das Fernmeldegesetz (Änderung der Regeln betreffend Preselection) · 21 Seiten
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SR 784.101.112 / 2
5 Auswahlcode für die Dienstanbieterin
Die Auswahl der Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen erfolgt mit Hilfe einer Ziffernfolge, bezeichnet als Auswahlcode für die Dienstanbieterin, den der Benutzer vor der Eingabe der Nummer des gewünschten Anschlusses wählt (Methode "für jeden Anruf") oder der automatisch durch die Ortszentrale vor der angerufenen Nummer eingeführt wird (Methode "durch
Vorbestimmung").
5.1 Format und Struktur
Der Auswahlcode für die Dienstanbieterin (Carrier Selection Code, CSC) umfasst 5 Ziffern und basiert auf dem Konzept der Kurznummern. Wie in Abbildung 3 gezeigt, setzt er sich aus zwei Feldern zusammen:
CSC (5 Ziffern)
CSC : "Carrier Selection Code"
CAC : "Carrier Access Code"
CAC (3) CIC (2) CIC : "Carrier Identification Code"
Abbildung 3: Struktur des Auswahlcodes
Dienstzugangscode (Carrier Access Code, CAC): Feld aus drei Ziffern mit dem Format "10X", das die freie Wahl der Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen ermöglicht. Die zu diesem Zweck reservierten Nummernbereiche sind in den Technischen und administrativen
Vorschriften des BAKOM betreffend die Aufteilung der E.164-Nummern [7] definiert.
Identifikationscode der Dienstanbieterin (Carrier Identification Code, CIC): Feld aus zwei Ziffern, das die Identifikation der Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen ermöglicht.
5.2 Benutzung
Anforderung 1
Die Benutzung des CSC ist ausschliesslich für den Dienst der freien Wahl der Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen in Verbindung mit dem öffentlichen Telefondienst im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a FMG reserviert.
Bemerkung: Die Fernmeldedienstanbieterinnen können den ihnen zugeteilten CSC auch zum Zweck der Identifizierung verwenden, wenn sie Anrufe auf einzeln zugeteilte Nummern oder auf bestimmte Kurznummern nach dem in den technischen und administrativen Vorschriften des BAKOM für die Einzelnummerzuteilung [9] und technischen und administrativen Vorschriften des BAKOM betreffend die Kurznummern der Auskunftsdienste zu den Teilnehmerverzeichnissen [10] beschriebenen Prinzip weiterleiten.
Anforderung 2
Der CSC muss immer vor der E.164-Nummer [11] des gewünschten Anschlusses oder des
gewünschten Dienstes oder, soweit nötig, vor dem internationalen Präfix gewählt werden (Methode "für jeden Anruf") bzw. durch die Dienstanbieterin des Anschlusses eingefügt werden (Methode "durch Vorbestimmung"). Der Auswahlcode für die Dienstanbieterin, CSC, kann auf keinen Fall als
Kurznummer für den direkten Zugang zu einem Dienst verwendet werden.
Anforderung 3
Nur die Inhaberin von CSC ist berechtigt, anhand des (der) ihr zugeteilten Codes Fernmeldedienste anzubieten.