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Vernehmlassung 2012/61: Änderung der Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission betreffend das Fernmeldegesetz (Änderung der Regeln betreffend Preselection) · 21 Seiten

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SR 784.101.112 / 2

1 Allgemeines

1.1 Einleitung

Einer der Mechanismen, die vom Fernmeldegesetz (FMG) [1] zur Förderung des Wettbewerbs im Fernmeldebereich vorgesehen sind, ermöglicht den Kundinnen und Kunden unabhängig von der Anbieterin ihres Anschlusses die freie Wahl der Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen (Wahl der Dienstanbieterin oder Carrier Selection).

1.2 Geltungsbereich

Durch die "freie Wahl der Dienstanbieterin für nationale oder internationale Verbindungen“ haben die Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, für die Leitweglenkung ihrer nationalen oder internationalen Telefonverbindungen mittels eines Auswahlcodes eine andere Dienstanbieterin als die Anbieterin des (physischen oder virtuellen) Anschlusses zu wählen.

Die freie Wahl der Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen ist ein Dienst,

dessen Modalitäten in den Interkonnektionsvereinbarungen der betreffenden Parteien (Artikel 11 und 21a Abs. 3 FMG [1]) geregelt werden müssen.

Die vorliegenden Vorschriften legen die minimalen technischen und administrativen Anforderungen fest, die von den Dienstanbieterinnen erfüllt werden müssen, damit sie ihren Kundinnen und Kunden die freie Wahl der Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen ermöglichen

können. Grundlage für diese Vorschriften ist das FMG [1]. Sie bilden den Anhang 2 der Verordnung der Eidgenössischen Kommunikationskommission betreffend das Fernmeldegesetz (Verordnung der ComCom) [2].

In den Anwendungsbereich des vorliegenden Dokuments fallen die zwei Methoden für die freie Wahl der Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen, die in Artikel 9 der Verordnung der ComCom [2] erwähnt sind. Die freie Wahl der Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen gilt nur für die Herstellung von Telefonverbindungen mittels E.164-Nummern [11].

Im administrativen Bereich legt dieses Dokument insbesondere die Beziehungen zwischen den Parteien fest, die bei der Umsetzung der freien Wahl der Dienstanbieterin durch Vorbestimmung (Preselection) involviert sind. Es definiert zudem die Struktur, das Format und die Modalitäten der Code-Zuteilung für die freie Wahl der Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen.

Im technischen Bereich definieren die vorliegenden Vorschriften die Rahmenbedingungen für die Implementierung der freien Wahl der Dienstanbieterin für nationale und internationale Verbindungen und beschreiben im Einzelnen:

- die Anrufarten, die dem Verfahren für die freie Wahl der Dienstanbieterin in Übereinstimmung mit

Artikel 28 Absatz 4 des FMG [1] unterstellt sind und die Art, wie diese Anrufe durch die

Anbieterinnen der betreffenden Dienste behandelt werden sollen;

- die minimalen Anforderungen an die Interkonnektionsschnittstelle für die Übertragung des

Auswahlcodes über die Netze, die Steuerung des Verkehrs sowie Fragen zur Verrechnung;

- den Einfluss auf andere Dienste.