Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/84: Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 13 Seiten
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auch aus Unternehmen, die zusätzlich auch in anderen Sparten der Energiewirtschaft tätig sind. Hierdurch wird der statistischen Signifikanz der Messung genüge getan, da die Anzahl der börsennotierten reinen Netzbetreiber begrenzt ist. Die ermittelten levered Beta-Werte der Vergleichsunternehmen werden in einem zweiten Schritt um den Einfluss der Kapitalstruktur (Financial Risk) bereinigt. Aus dieser Transformation resultiert das unlevered Beta, welches das firmenspezifische bzw. durchschnittliche Geschäftsrisiko (Business Risk) der Peer Group reflektiert.
Das für die Festlegung des Kapitalkostensatzes erforderliche levered Beta wird über die Multiplikation des über die Peer Group erfassten unlevered Beta mit dem der Regulierung zu Grunde liegenden Leverage-Faktor ermittelt. Der Leverage-Faktor ergibt sich aus der definierten Kapitalstruktur von 40 Prozent Eigenkapital und 60 Prozent Fremdkapital am Gesamtkapital (zu Marktwerten).
Die Betawerte werden mit definierten Grenzwerten verwendet. Eine Anpassung erfolgt, wenn diese zweimal unter bzw. überschritten werden. Zudem ist bei der Weiterentwicklung der Methode zwingend darauf zu achten, den Anteil der reinen Netzbetreiber in der Peergruppe weiter zu erhöhen. Hierdurch wird ein möglicher statistischer Fehler minimiert.
Risikoloser Zinssatz für das Fremdkapital: Für den risikolosen Zinssatz des Fremdkapitals wird auf eine Fristenkongruenz mit dem Fälligkeitsprofil des Fremdkapitals der schweizerischen Stromversorger (bzw. Stromübertragungs- und Verteil-Netzbetreiber) geachtet. Es wird von einer durchschnittlichen Fälligkeitsstruktur für das Fremdkapital von fünf Jahren ausgegangen. Aus diesem Grund kommt eine durchschnittliche Rendite von schweizerischen Bundesobligationen (Zero-Bond-Rendite) mit einer Laufzeit von fünf Jahren zur Anwendung. Auf jährlicher Basis wird der relevante Wert als 12- Monats-Mittel (Januar bis Dezember) dieser Renditen ermittelt. Diese Werte werden mit definierten Grenzwerten verwendet. Hier kommt eine Anpassung bereits nach einer einmaligen Unter- oder Überschreitung der Grenzwerte zustande, um der flexibleren Anpassung der Forderungen von Fremdkapitalgebern Genüge zu tun.
Bonitätszuschlag inkl. Emissions- und Beschaffungskosten: Der Zuschlag auf dem Fremdkapital aufgrund des Ausfallrisikos wird folgendermassen empirisch hergeleitet: Um der Risikostruktur auf dem Schweizer Elektrizitätsmarkt gerecht zu werden, wird der Indexunterschied zwischen schweizerischen Anleihen, normalerweise von der Bonität A und AA, und einem Portfolio von risikolosen Anleihen (AAA) verwendet. Berechnet werden diese Indexunterschiede für Anleihen der Bonität A und AA auf
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Basis des LSID -Index der Credit Suisse als ungewichtetes Tages-Mittel. Der Mittelwert der Spreads von A und AA zu AAA wird als Risikozuschlag (Bonitätszuschlag) bezeichnet. Liegt der risikolose Zinssatz für den Fremdkapitalkostensatz unter 2 Prozent, wird der Bonitätszuschlag über den Mittelwert der vergangenen fünf Jahre (Endpunkt 31. Dezember des Vorjahres) ermittelt. Beträgt der risikolose Zinssatz für den Fremdkapitalkostensatz mehr als 2 Prozent, so kommt abweichend der Mittelwert aktueller Bonitätsspreads von AA und A-Anleihen zur Anwendung (Durchschnitt des letzten Kalenderjahres).
Hinzugezählt werden 50 Basispunkte (0.5 %) für die Emissions- und Beschaffungskosten (Börseneinführungs- und Kotierungsgebühren, Management Fees als Entschädigung für die federführende Bank, Spesen für Inserate, Prospekte, Druck, Kontoführungskosten etc.). Dies impliziert, dass diese Kosten nicht mehr als Betriebskosten angerechnet werden dürfen. Die Überprüfung dieser Vorgabe erfolgt durch die ElCom.
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