Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/84: Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 13 Seiten

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• Es wird ein stärkerer Bezug zum aktuellen Zinsniveau geschaffen, indem anstatt dem heutigen 5- Jahres Durchschnitt ein 1-Jahres Durchschnitt von Schweizerischen Bundesobligationen mit einer Restlaufzeit von 10 Jahren für den risikolosen Zinssatz verwendet wird.

• Die Marktrisikoprämie wird als Mittelwert aus arithmetischem und geometrischem Mittel dargestellt. Dies stellt die derzeit beste Praxis bei der Bestimmung der Marktrisikoprämie dar.

• Das Beta wird empirisch bestimmt. Dabei ist auf eine stete Verbesserung der Peergruppe zu achten.

• Der EK-Anteil wird von 30 % auf 40 % erhöht, um den Kapitalstrukturen bei der Peergruppe besser zu entsprechen. Anpassungen des EK-Anteils haben hinsichtlich der Höhe des WACC grundsätzlich eine sehr geringe Bedeutung.

• Bisher wurden die Emissions- und Beschaffungskosten bei der Berechnung des WACC nicht berücksichtigt. Die Kosten waren folglich als Betriebskosten anrechenbar. Neu besteht ein pauschaler Zuschlag für die Emissions- und Beschaffungskosten des Fremdkapitals. Dies impliziert, dass zukünftig diese Kosten nicht mehr separat über Betriebskosten geltend gemacht werden dürfen (keine Doppelverrechnung).

• Eine Size Premium wird (wie bisher) nicht verwendet, da es sich um eine Branchenregulierung handelt. Bei Branchenregulierung ist in der internationalen Regulierungspraxis ein solcher Zuschlag unüblich.

Im Detail finden die folgenden Regeln bei den zentralen Risikoparametern Anwendung:

Risikoloser Zinssatz für das Eigenkapital: Der risikolose Zinssatz entspricht der geforderten Rendite der Investoren für eine risikolose Anlage. Dabei ist auf einen langfristigen Zinssatz abzustellen, da die Kapitalkosten für langfristige Investitionen zu bestimmen sind. Der risikolose Zinssatz für das EK wird auf der Basis von zehnjährigen Schweizer Bundesobligationen, abgebildet als Zero-Bond-Rendite, berechnet. Er ergibt sich als das Mittel der zwölf Monatsrenditen des letzten Jahres (Januar bis Dezember). Diese Werte werden mit definierten Grenzwerten verwendet. Eine Anpassung erfolgt, wenn diese zweimal unter bzw. überschritten werden. Eine in der Methode vorgesehene Untergrenze von 2,5% stellt bei Berücksichtigung der langfristigen Inflationserwartungen eine minimale Realverzinsung von 1% sicher. Dieses Vorgehen berücksichtigt die aktuelle Praxis bei der Bewertung von Investitionen durch Schweizer Unternehmen. Zugleich wird eine angemessene Obergrenze definiert.

Marktrisikoprämie: Die Marktrisikoprämie entspricht derjenigen Mehrrendite im Vergleich zu einer risikolosen Anlage, zu welcher die Investoren zur Übernahme des Aktienrisikos bereit sind. Sie reflektiert die langfristige Differenz zwischen der Aktienmarktrendite und der Rendite einer risikolosen Anlage. Für die Durchschnittsbildung der Aktienmarktrendite über einen festgelegten Zeitraum kann sowohl die Verwendung eines arithmetischen als auch eines geometrischen Mittels als statistisch korrekt bezeichnet werden. Beide grundsätzlichen Möglichkeiten der Bildung eines Mittels für die Aktienmarktrendite weisen unterschiedliche finanztheoretische Vor- und Nachteile auf. Um diesen verschiedenen Vor- und Nachteilen der beiden Methoden besser Rechnung zu tragen, erfolgt die Berechnung der Aktienmarktrendite basiert auf dem Durchschnitt des arithmetischen und des geometrischen Mittels. Dies entspricht der besten Praxis in der Finanzmarkttheorie. Die Werte werden mit definierten Grenzwerten auf Basis einer langen Reihe (ab 1926) verwendet. Eine Anpassung erfolgt, wenn diese zweimal unter bzw. überschritten werden.

Levered Beta: Im Rahmen der Festlegung des Kapitalkostensatzes für die Abgeltung der Netznutzungsentgelte ist das Geschäftsrisiko (unlevered Beta) von Netzbetreibern losgelöst von deren Kapitalstruktur zu bestimmen. Dazu ist ein repräsentatives unlevered Beta zu ermitteln, indem in einem ersten Schritt die levered Beta-Faktoren von Vergleichsunternehmen (Peer Group) mittels einer Regressionsanalyse erfasst werden. Diese Peer Group besteht teils aus reinen Netzbetreibern und teils

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