Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/84: Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV) · 13 Seiten
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5. Auswirkungen
Durch die Änderungen der StromVV werden die wirtschaftlichen Bedingungen für die Schweizer Netzbetreiber vor den Anforderungen der neuen Energiestrategie des Bundes gegenüber der derzeitigen Regelung verbessert. Es werden hierdurch Investitionsbedingungen geschaffen, die auf die Anforderungen der Energiestrategie 2050 eingehen.
Alle wirtschaftlich relevanten Massnahmen in dieser Revision der StromVV dienen grundsätzlich der Steigerung der Versorgungssicherheit, da die Investitionsbedingungen verbessert werden. Hierdurch wird die Umsetzung der Energiestrategie 2050 wirksam unterstützt.
5.1. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die heutige Methode für die Berechnung des durchschnittlichen Kapitalkostensatzes (WACC) führt zu einer im internationalen Vergleich gesehen tiefen Kapitalverzinsung, welche vor dem Hintergrund der gesteigerten Anforderungen an die Netzbetreiber durch die Energiestrategie 2050 zu überprüfen und anzupassen ist. Es wird deshalb für das eingesetzte Kapital eine neue Methode festgelegt, welche auf die neuen Herausforderungen für das eingesetzte Kapital besser eingeht.
Die neue Methode für die Berechnung des durchschnittlichen Kapitalkostensatzes führt beispielsweise im Jahr 2013 im Vergleich zur bisherigen Methode zu einem um 0,57 Prozentpunkte höheren Zinssatz (diese Prozentzahl ist unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Behandlung der Emissions- und Beschaffungskosten zu sehen, welche in der neuen Methode abweichend mit einem pauschalen Ansatz angesetzt werden). Diese methodenbedingten Differenzen können von Jahr zu Jahr variieren, da die Methoden eine Vielzahl von Einflussgrössen haben und sind somit nur zu einem gewissen Teil indikativ (im Vergleich dazu 2009: 1,07%; 2010: 0,96%; 2011: 0,42%; 2012: 0,10%; 2013: 0,57%). Gesamtschweizerisch gesehen impliziert ein um 0,1 Prozentpunkte höherer WACC eine Gesamterhöhung der Netznutzungsentgelte um ca. 19 Mio. CHF, eine Erhöhung des durchschnittlichen Kapitalkostensatzes um 0,57 Prozentpunkte entspricht dementsprechend einer jährlichen Gesamterhöhung der Netznutzungsentgelte um ca. 108 Mio. CHF. Über diesen Multiplikationsfaktor lassen sich die realen jährlichen Änderungen gut abschätzen. Für einen hypothetischen durchschnittlichen Anschluss bedeutet eine WACC-Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte eine Preiserhöhung von ca. 0,5 Prozent. Diese Erhöhung der Netztarife ist ggf. erheblich geringer, wenn nicht alle sieben Netzebenen genutzt werden. Dies ist relevant für die Netzkostenänderungen für die Industrie. Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Verzinsung der betriebsnotwendigen Vermögenswerte für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2004 in Betrieb genommen wurden, auf 2014 um einen Prozentpunkt erhöht wird (gemäss Art. 31a StromVV).
Durch den angepassten WACC wird die Akzeptanz der notwendigen Investitionen bei den Netzbetreibern gegenüber dem Status quo verbessert. Das gesamte Kapital wird mit dem neuen WACC vergütet und somit auch die Refinanzierungsmöglichkeiten verbessert. Hierdurch werden die Ziele der Energiestrategie 2050 besser abgesichert, da ein Netzum- und -ausbau u.a. wichtig ist für die Integration der erneuerbaren Energien. Unterstützend erfolgt eine weitere Einbindung der Netzbetreiber durch die Strategie Stromnetze, mit welcher die Rahmenbedingungen und Abläufe für eine bedarfs- und zeitgerechte Netzentwicklung entwickelt werden.
Die in der Revision der StromVV vorgesehenen Änderungen in der Tarifierung von Energielieferungen in der Grundversorgung verhindern, dass mögliche Verluste bei Erstellung dieser Leistungen entstehen. Dies ist im Status quo möglich, da sich die Entschädigung an Gestehungskosten orientiert, es sei denn diese liegen über den Marktpreisen. In diesem Fall wird lediglich der Marktpreis entschädigt. Es soll hier auf eine reine Gestehungskostenregel umgestellt werden, die allfällige Verluste verhindert.
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