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Vernehmlassung 2013/128: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Umsetzung der Motion WAK-N 13.3362) · 16 Seiten

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Mehrwertsteuergesetz AS …

rinnen, Komponisten und Komponistinnen, Filmschaffende, Kunstmaler und Kunstmalerinnen, Bildhauer und Bildhauerinnen sowie Dienstleistungen, die von den Verlegern und Verlegerinnen und den Verwertungsgesellschaften zur Verbreitung dieser Werke erbracht werden; dies gilt auch für Werke zweiter Hand nach Artikel 3 des Urheberrechtsgesetzes vom 9. Oktober 19923, die kultureller Natur sind;

17. die Leistungen bei Veranstaltungen wie Basare, Flohmärkte und Tombolas

von Einrichtungen, die von der Steuer ausgenommene Tätigkeiten auf dem Gebiet des nichtgewinnstrebigen Sports und Kulturschaffens, auf dem Gebiet der Krankenbehandlung, der Sozialhilfe und der sozialen Sicherheit, der Kinder- und Jugendbetreuung ausüben, sowie von gemeinnützigen Organisationen der Krankenpflege und der Hilfe zu Hause (Spitex) und von Alters-, Wohn- und Pflegeheimen, sofern die Veranstaltungen dazu bestimmt sind, diesen Einrichtungen eine finanzielle Unterstützung zu verschaffen und ausschliesslich zu ihrem Nutzen durchgeführt werden; Leistungen von Einrichtungen der Sozialhilfe und der sozialen Sicherheit, die diese mittels Brockenhäusern ausschliesslich zu ihrem Nutzen erbringen;

18. im Versicherungsbereich:

a. Versicherungsleistungen von Erstversicherern und Rückversicherern,

b. Sozialversicherungsleistungen,

c. die folgenden Leistungen im Bereich der Sozialversicherung und Prävention:

– Leistungen von Einrichtungen der Sozialversicherung untereinander

– Leistungen von Durchführungsorganen aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Präventionsaufgaben

– Leistungen, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen,

d. Leistungen aus der Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder Versicherungsvermittlerin;

21. die Überlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen zum Gebrauch

oder zur Nutzung; steuerbar sind jedoch:

c. die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, ausser es handelt sich um eine unselbstständige Nebenleistung zu einer von der Steuer ausgenommenen Immobilienvermietung,

25. Aufgehoben

27. Aufgehoben

28. Leistungen:

a. zwischen den Organisationseinheiten des gleichen Gemeinwesens,

b. zwischen privat- oder öffentlich-rechtlichen Gesellschaften, an denen ausschliesslich Gemeinwesen beteiligt sind, und den an der Gesellschaft beteiligten Gemeinwesen und deren Organisationseinheiten,

3 SR 231.1