Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/14: Änderung der Jagdverordnung · 15 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Umwelt BAFU
8. April 2013
Änderung der Jagdverordnung (JSV)
Parallel zur Änderung des landwirtschaftlichen Verordnungspaketes zu AP 2014-2017
Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: J402-2095
1 Grundzüge der Vorlage
Neue Regelung des Herdenschutzes: Der Bundesrat hat im Jahre 2009 mit seiner Antwort zur Motion 09.3814 „ Planung der Alpbewirtschaftung“ von Roberto Schmidt dem Bundesamt für Umwelt BAFU und dem Bundesamt für Landwirtschaft BLW den Auftrag gegeben, Lösungswege zur
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längerfristigen Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen und deren rechtlicher Absicherung zu erarbeiten. In der Folge diskutierten und analysierten die beiden Bundesämter sämtliche Szenarien und sie erarbeiteten gemeinsam eine Stossrichtung, welche im Rahmen der Agrarpolitik 2014 – 2017 (AP 2014-2017) umgesetzt werden soll. Hauptsächliches Ziel dabei ist die Unterstützung der
produzierenden, auf Nutztieren basierenden, Landwirtschaft, damit diese trotz Grossraubtierpräsenz ohne unzumutbare Einschränkungen weiter funktionieren kann. Dabei wurde zwischen den
Bundesämtern die folgende Aufgabenteilung vereinbart: (1) Das BAFU regelt und fördert den
eigentlichen Herdenschutz, d.h. die konkreten Herdenschutzmassnahmen wie z.B. das Bewachen von Schafen mit Herdenschutzhunden; (2) Das BLW fördert die landwirtschaftsbetrieblichen Massnahmen, welche als Grundlage zur erfolgreichen Implementierung von Herdenschutzmassnahmen dienen, wie z.B. eine geordnete Weideführung der Nutztiere durch ständige Behirtung. Diese Massnahmen des BLW schützen alleine nicht vor dem Wolf und stellen deshalb keine Herdenschutzmassnahmen dar. Indem sie aber durch entsprechende Weideführung das Entstehen einer homogenen Nutztierherde fördern, stellen sie eine zentrale Voraussetzung für den effizienten Einsatz von Herdenschutzhunden durch das BAFU dar. Die Massnahmen des BAFU und des BLW sind also miteinander verwoben.
Zur Umsetzung dieser gemeinsamen Stossrichtung wurde im Rahmen von AP 2014-2017 bereits die notwendigen gesetzlichen Grundlagen sowohl im Landwirtschaftsgesetz (LwG, SR 910.1) wie auch im Jagdgesetz (JSG, SR 922.0) geschaffen. Die beiden Räte stimmten 2012 den folgenden Änderungen zu: (1) Schaffung der Möglichkeit zur stärkeren Förderung der Sömmerung von Nutztieren mittels Alpungsbeiträgen sowie nach Tierkategorie abgestuften Sömmerungsbeiträgen im
Landwirtschaftsgesetz (Art. 71 Abs. 1 Bst. c und d LwG) als Grundlage für den Bundesrat, die
Sömmerunsgbeiträge für Schafe beim Ergreifen von Herdenschutzmassnahmen zu erhöhen; (2)
Schaffung eines Förderartikels für Herdenschutz im Jagdgesetz, welcher eine flächendeckende Unterstützung des Bundes für den Herdenschutz ermöglicht (Art. 12 Abs. 5 JSG).
Zur Konkretisierung dieser beiden neuen gesetzlichen Regelungen gilt es nun im Rahmen der AP 2014-2017 die Direktzahlungsverordnung (DZV, SR 910.13) und parallel dazu die Jagdverordnung (JSV, SR 922.01) entsprechend anzupassen. Dabei greifen die geplanten Änderungen der
1 Unter Herdenschutz ist dabei die Verhütung von Übergriffen durch Grossraubtieren auf Nutztiere zu verstehen. 1/15 334/2005-02295/01/J402-2095