Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/14: Änderung der Jagdverordnung · 15 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: J402-2095

Erkenntnissen. Bereits heute übernimmt diese Aufgabe der Verein Herdenschutzhunde

Schweiz im Auftrag des BAFU.

(3) Nationale Beratungsstelle zum rechtskonformen Einsatz von Herdenschutzhunden: Eine

nationale Fachstelle Herdenschutzhunde unterstützt den Bund und die Kantone beim

einheitlichen Vollzug der Rechtsbestimmungen bezüglich Herdenschutzhunden und sie

unterstützt die Kantone und Landwirte bei Fragen zu deren rechtskonformen Haltung und Einsatz im Sinne der Richtlinien des BAFU. Sie überprüft auch die obligatorische Registrierung dieser Hunde. Dabei kann diese Organisation (in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Veterinärdiensten und im Auftrag des BAFU) auch Audits und Kontrollen bei den Haltern solcher Hunde durchführen (so z.B. zur Sicherstellung der Förderwürdigkeit), oder die

Landwirte bei der Umsetzung allfälliger kantonaler Verfügungen begleiten. Die regionalen Hundeberater dieser Fachstelle stellen somit ein notwendiges Bindeglied von den Behörden von Bund und Kantonen zum Halter dar. Diese nationale Fachstelle ist neu zu schaffen.

(4) Kantonale Beratungsstelle zum Herdenschutz: Bereits nach aktuellem Recht sind die

Kantone dazu verpflichtet, die Massnahmen zu Verhütung von Wildschaden zu ergreifen (Art. 12 Abs. 1 JSG). Bezüglich der Verhütung von Grossraubtierschäden sind sie diesbezüglich bereits in der Pflicht. Indem der Herdenschutz des BAFU neu nicht mehr projektbezogen sondern flächendeckend vorgesehen ist, haben die Kantone neu die Planung zum

Herdenschutz vorzunehmen und dieselbe in die landwirtschaftliche Planung zu integrieren. Herdenschutz bleibt bezüglich der Anwendung eine kantonale Angelegenheit, das BAFU übernimmt jedoch im Sinne der Punkte 1-3 die Beratung der Kantone, die interkantonale Koordination der Massnahmen und der Vollzug bei der Ausrichtung der Förderbeiträge und der Kontrolle.

Finanzielle Auswirkungen: Aktuell wendet das BAFU für die Herdenschutzberatung in den Kantonen und zur Förderung von rund 170 Herdenschutzhunden Fr. 850‘000.- pro Jahr auf. Um die notwendigen Strukturen zur Umsetzung der Motionen 09.3814 und 10.3242 auszutesten und aufzubauen, hat das BAFU für die Jahre 2012 – 2013 ein Pilotprojekt im Bereich Förderung und Kontrolle der Zucht, Ausbildung und Einsatz von Herdenschutzhunden gestartet. Dessen

ausserordentliche Kosten betragen Fr. 400.000.- pro Jahr. Die organisatorischen Erkenntnisse aus diesem Pilotprojekt müssen im Jahr 2014 mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnungen der AP 14-17 in eine Neuorganisation überführt werden, wie sie oben skizziert wurde. Ebenfalls wird in den nächsten Jahren der benötigte Bestand an Herdenschutzhunden mit der voranschreitenden Ausbreitung der Wölfe sowie deren dauerhafteren Ansiedlung und neuer Rudelbildung zunehmen. Eine Schätzung der wachsenden Kosten gemäss dieser Vorlage wird in untenstehender Tabelle dargestellt. Diese sollen durch eine schrittweise Aufstockung des Kredits A2310.0127 Wildtiere, Jagd und Fischerei aus den allgemeinen Bundesmitteln aufgefangen werden.

Jahr Herdenschutzhunde Aufstockung Kredit in SFr. Gesamtkosten für den (Bestand) (Vergleich zu 2013) Herdenschutz des BAFU 2013 170 1‘250‘000 * 2014 200 650‘000.- 1‘500‘000.- 2015 230 900‘000.- 1‘750‘000.- 2016 270 1‘100‘000.- 1‘950‘000.- 2016 320 1‘300‘000.- 2‘150‘000.- ab 2017 nn nn nn

* 850‘000 (Herdenschutz) + 400‘000 (Herdenschutzhunde)

Die Abschätzung der tatsächlichen Kosten für den Herdenschutz hängt vom Ausgang des

vorliegenden Revisionsprozesses ab. Deshalb wird der Bundesrat diese Kosten nach Auswertung der Anhörung herleiten und sie in dem von der Motion 10.3242 geforderten Bericht zum

Herdenschutz vorlegen.

15/15 334/2005-02295/01/J402-2095