Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/64: Totalrevision der Bankenverordnung (BankV) · 19 Seiten
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Erläuterungsbericht zur Totalrevision der Bankenverordnung
4. Rechtliche Aspekte
4.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Die neuen Bestimmungen stützen sich auf die unter der Sachüberschrift genannten Besetimmungen im Bankengesetz.
4.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Vorliegend bestehen keine auf Vereinbarkeit zu prüfenden Verpflichtungen.
4.3 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Die Konkretisierungen im Vollzug der Regeln über die nachrichtenlosen Vermögenswerte auf dem Weg der Selbstregulierung stützen sich auf Artikel 7 Absatz 3 FINMAG17 ab.
5. Inkrafttreten
Die totalrevidierte Bankenverordnung soll mit Artikel 37m BankG am 1. Januar 2015 in Kraft treten.