Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/64: Totalrevision der Bankenverordnung (BankV) · 19 Seiten
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Erläuterungsbericht zur Totalrevision der Bankenverordnung
1. Einleitung
1.1. Ausgangslage
Im Rahmen der nach der Finanzkrise von 2008 ergriffenen Massnahmen zur Stärkung der Stabilität im Bankensektor und zur Lösung der "Too big to fail"-Problematik wurde das Bankengesetz (BankG) massgeblich revidiert. In der Folge führte die Umsetzung der Gesetzesrevision auf Verordnungsstufe zur Revision der Bankenverordnung sowie zur Totalrevision der Eigenmittelverordnung (ERV) vom 29. September 2006.1 Die Gliederung der Bankenverordnung (BankV) wurde dadurch noch unübersichtlicher.
Mit der Revision der Rechnungslegungsvorschriften im vierten Abschnitt des BankG sowie der Einführung des 13. Abschnitts a. über die Nachrichtenlosen Vermögenswerte im BankG (Art. 37l und 37m), deren Bestimmungen auf Verordnungsstufe umgesetzt werden müssen, wird eine Totalrevision der BankV unumgänglich.
1.2. Kernpunkte der formellen Totalrevision der Bankenverordnung
Während die Rechnungslegungsvorschriften (Art. 25–42) und die Bestimmungen über die Nachrichtenlosen Vermögenswerte (Art. 45–59) die BankV in materieller Hinsicht ändern, stellen die übrigen Änderungen zumeist nur formelle oder redaktionelle Anpassungen dar. Die Verordnung wird in die folgenden acht Kapitel eingeteilt:
1. Allgemeine Bestimmungen (Art. 1–6)
2. Bewilligungen (Art. 7–19),
3. Finanzgruppen und Finanzkonglomerate (Art. 20–24),
4. Rechnungslegung (Art. 25–42),
5. Einlagensicherung (Art. 43 und 44),
6. Nachrichtenlose Vermögenswerte (Art. 45–59),
7. Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken (Art. 60–66),
8. Schlussbestimmungen (Art. 67–69).
Die Artikel der Verordnung werden durchgehend neu nummeriert. Sie erhalten Sachüberschriften und eine Referenz zum BankG.
Das erste Kapitel beinhaltet neu den Regelungsgegenstand der Verordnung (Art. 1) sowie die Begriffsdefinitionen (Art. 2–6). Eine Konkordanztabelle im Anhang zu diesem Bericht zeigt die Neuordnung der bisherigen Bestimmungen auf.
1.3. Kernpunkte der materiellen Revision der Bankenverordnung
1.3.1. Rechnungslegungsvorschriften
Die Bestimmungen über die Rechnungslegung werden in einem separaten Bericht zusammen mit den Umsetzungsvorschriften der FINMA erläutert.
1.3.2. Nachrichtenlose Vermögenswerte
Die von 2000 bis 2010 unternommenen Versuche, das Problem der nachrichtenlosen Vermögenswerte im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Regelung oder mit punktuellen Ergänzungen des Zivil-, Obligationen- und Verfahrensrechts zu regeln, scheiterten alle an der Unvereinbarkeit der Meinungen über die Lösungsansätze. Im Rahmen der Revision des Bankengesetzes (Sicherung der Einlagen) unterbreitete der Bundesrat – als letzten Lösungsversuch – eine einzige Gesetzesbestimmung mit einer Zusatzbotschaft zur Änderung des Ban-
1 Vgl. Kommentar zur Änderung der Bankenverordnung und der Eigenmittelverordnung vom 20. Juni 2012