Vorlage (Anhang)

Vernehmlassung 2013/71: Erlass des Technischen Reglements Vote électronique (TR VE) · 30 Seiten

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Anhang des Technischen Reglements Vote électronique der Bundeskanzlei vom ... (SR ...)

Betrieb und die Überwachung einer spezifischen Kontrollkomponente

verantwortlich sind. Zugriffsversuche durch Verantwortliche anderer

Kontrollkomponenten müssen erkannt und dem Verantwortlichen der

entsprechenden Kontrollkomponenten gemeldet werden.

D4.F0 (Zu Art. 4 Abs. 5) Die Kontrollkomponenten sollen ausschliesslich die vorgesehenen

Operationen durchführen. Sie sollen darauf ausgerichtet sein, unerlaubte Zugriffe zu erkennen und die verantwortlichen Personen zu alarmieren. Die verantwortlichen

Personen sollen externe Überwachungsmassnahmen vorsehen, wie beispielsweise die Überwachung und die manipulationsresistente Protokollierung des Netzverkehrs oder die physische Überwachung mit Kameras, die unter ihrer Kontrolle liegt. Die verantwortlichen Personen sollen als besonders vertrauenswürdig und zuverlässig gelten.

D4.I0 (Zu Art. 4 Abs. 5) Es sollen mindestens vier Kontrollkomponenten pro Gruppe mit

unterschiedlichen Betriebssystemen zum Einsatz kommen. Falls es sich bei den

Kontrollkomponenten um Geräte handelt, die spezifisch für das sichere Ausführen von kryptographischen Operationen entwickelt und geprüft worden sind (Hardware

Sicherheits Modul, HSM), darf eine Gruppe aus zwei Kontrollkomponenten von

unterschiedlichen Herstellern bestehen. Es dürfen beide HSMs dasselbe Betriebssystem verwenden.

D4.J0 (Zu Art. 4 Abs. 5) Eine HSM muss über ein vertrauenswürdiges Zertifikat verfügen zur

Bestätigung, dass die Geheimelemente unzugänglich sind und dass sie jede

Verwendung der Geheimelemente so registriert, dass die verantwortliche Person eine missbräuchliche Verwendung erkennen kann. Das Zertifikat soll mindestens in Analogie zu einer Prüftiefe von EAL4 nach Common Criteria oder FIPS 140-2 level 3 entsprechen. Es ist zulässig, eine HSM mit Software zu ergänzen, die in einem geschützten Bereich läuft. Das Zertifikat muss in diesem Fall auch auf die Zuverlässigkeit des geschützten Bereichs beziehen. Die Software und ihre korrekte Installation sind zu prüfen.