Vorlage (Anhang)

Vernehmlassung 2013/71: Erlass des Technischen Reglements Vote électronique (TR VE) · 30 Seiten

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Anhang des Technischen Reglements Vote électronique der Bundeskanzlei vom ... (SR ...)

Überwachung- und Überpüfung und beauftragt die Durchführung der Mechanik des Urnengangs bei einem VE-Systembetreiber. Möglicherweise ist er auch am VE-Betrieb beteiligt. Auch nur als Kantonsverantwortlicher bezeichnet.

VE-Organisation: Organisationsstruktur (inkl. Zuordnung von Rollen und Verantwortlichkeiten), Organisationsprozesse und Organisationsverfahren des VE-Systembetreibers, die zum Betrieb der serverseitigen VE-Funktionalität unter Gewährleistung aller Anforderungen an die Sicherheit erforderlich sind. Auch nur als Organisation bezeichnet.

VE-Personal: VE-Systembetreiberverantwortlicher, VE-Sicherheitsbeauftragter, VE-Personalverantwortlicher, VE-Funktionalitätsverantwortlicher, VE-Technischer Leiter, VE-System- und VE-Netzwerkadministratoren, VE-Gebäudetechniker, VE-Drittparteien, die zum Betrieb der serverseitigen VE-Funktionalität unter Gewährleistung aller Anforderungen an die Sicherheit erforderlich sind. Auch nur als Personal bezeichnet.

VE-Personalverantwortlicher: Verantwortlicher für das VE-Personal beim VE-Systembetreiber. Auch nur als Personalverantwortlicher bezeichnet.

VE-Sicherheitsbeauftragter: Verantwortlicher für die Einhaltung der Anforderungen an die Informationssicherheit beim VE-Systembetreiber. Auch nur als Sicherheitsbeauftragter bezeichnet.

VE-System: Oberbegriff für VE-Funktionalität, VE- Infrastruktur und VE-Betrieb. Auch nur als System bezeichnet.

VE-System- und VE-Netzwerkadministratoren: Verantwortliche für die tägliche Überwachung und Pflege der Geräte und Einrichtungen der VE-Infrastruktur beim VE-Systembetreiber. Auch nur als System- und Netzwerkadministratoren bezeichnet.

VE-Systembetreiber: Organisation (Behörde oder Privatunternehmen), welche für einen Urnengang die Durchfuehrung der Mechanik der VE Stimmabgabe komplett verantwortlich übernimmt. Dazu stellt er VE-Personal, VE-Organisation und VE-Infrastruktur in angemessenem Umfang zur Verfügung. Gewisse betriebsbezogene Aufgaben können jedoch auch durch den VE-Kantonsverantwortilchen wahrgenommen werden. Auch nur als Systembetreiber bezeichnet.

VE-Systembetreiberverantwortlicher: Gesamtverantwortlicher für Führung (inkl. Kommunikation nach innen und aussen), Einhaltung von gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen sowie vertraglichen Verpflichtungen, Organisation sowie Technik und Technologien beim VE-Systembetreiber. Auch nur als Systembetreiberverantwortlicher bezeichnet.

Vernachlässigbare Wahrscheinlichkeit, im kryptographischen Sinn: Wahrscheinlichkeit, einen

verschlüsselten Wert ohne Kenntnis des Schlüssels entschlüsseln zu können, der mit einem als sicher geltenden Algorithmus und entsprechender Parametrisierung verschlüsselt wurde.

Wohlgeformte Stimme: Eine wohlgeformte Stimme repräsentiert eine vorgesehene Art einen Stimm- oder Wahlzettel auszufüllen. Wie und ob nicht-wohlgeformte Stimmen im Endergebnis berücksichtigt werden sollen, kann vorgängig definiert werden. Beispielsweise kann definiert werden, dass bei einer Abstimmungsfrage nur die vorgesehenen Antworten „ja“, „nein“ oder „leer“ das Abstimmungsergebnis beeinflussen können. Eine Antwort „ich will nicht abstimmen“ würde in dem Fall dazu führen, dass die Stimme nicht wohlgeformt ist. Ob nicht-wohlgeformte Stimmen gar nicht erst in der elektronischen Urne abgelegt werden können oder sie bei der Auszählung ignoriert werden oder ob sie gar im Endergebnis ausgewiesen werden, muss vorgängig definiert werden.