Vorlage (Anhang)

Vernehmlassung 2013/71: Erlass des Technischen Reglements Vote électronique (TR VE) · 30 Seiten

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Anhang des Technischen Reglements Vote électronique der Bundeskanzlei vom ... (SR ...)

3.13. Anforderungen an Druckereien

B 12.10 Druckereien müssen die im Anforderungskatalog Drucke-

reien festgehaltenen Bestimmungen erfüllen.

3.14. Beschaffung, Entwicklung und Wartung von Informationssystemen

B 13.10 Für die Softwareinstallation auf produktiven Systemen I - Bed3.50,60,70,80,90 - müssen angemessene Verfahren detailliert beschrieben Bed2.40,50,60,70 - und umgesetzt werden. Bed1.40,50,60,70,80,90 B 13.20 Zur Behandlung technischer Schwachstellen müssen I - Bed3.50,60,70,80,90 - angemessene Verfahren detailliert beschrieben und um- Bed2.40,50,60,70 - gesetzt werden. Teilen der VE-Infrastruktur, die vom In- Bed1.40,50,60,70,80,90 ternet erreichbar sind, muss besondere Aufmerksamkeit

zukommen.

3.15. Anforderungen aus dem Schutzprofil des BSI

Die Anforderungen aus dem Schutzprofil des BSI [4] sind zusätzlich umzusetzen. Bei ihrer Interpretation ist die Terminologie des Schutzprofils massgeblich.

Bei inhaltlichen Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Version des Schutzprofils sind die Bestimmungen der englischen Version massgebend. Das TR VE geht im Falle von Widersprüchen zum Schutzprofil stets vor.

Die folgenden Abweichungen vom Schutzprofil sind zulässig oder zwingend einzuhalten:

B OE.Wahlvorbereitung sieht unter anderem vor, dass „Wähler“ die in der „Wahlberechti-14.10 gungsliste“ enthaltenen Einträge überprüfen und allenfalls eine Berichtigung verlangen können. Dies muss in Analogie für Stimmberechtigte in VE nicht umgesetzt werden.

B Es soll keine Registrierung der Stimmberechtigten erfolgen. Die Einträge im Stimmregister 14.20 sind für die Erteilung der Stimmberechtigung massgebend.

B OE.ServerRaum sieht vor, dass nur der Wahlvorstand den Serverraum betreten darf. Die-14.30 se Anforderung darf abgeschwächt werden im Sinn, dass nur vom Kantonsverantwortlichen festgelegte Berechtigte unter Aufsicht den Serverraum betreten dürfen.

B Es dürfen in gut begründeten Fällen alternative IT-Sicherheitsmassnahmen (im Sinne der 14.40 Terminologie nach CC; engl. Security Functional Requirements) zum Einsatz kommen.

Die nachfolgende Liste bezieht die Sicherheitsziele (im Sinne der Terminologie nach CC; engl. Security Objectives) auf die Bedrohungen und die Anforderungen zur Ausgestaltung elementarer Abläufe des vorliegenden Reglements.

O.StimmberechtigterWähler F,I - A1.33 - A2.10,15,20,30 - A4.20 - A6.10 - Bed3.70,80,90

O.Beweis F,I - A 1.50 - Bed1.70

O.IntegritätNachricht F - A1.35,60 - A2.40 - A4.30 - Bed3.20,30,40 - Bed2.30

O.Wahlgeheimnis F - A1.35 - A2.40 - A8.10,20 - Bed2.30,40,70

O.GeheimNachricht F - A1.35 - A2.40 - A8.10,30 - Bed3.90

O.AuthentizitätServer F,I - A1.35 - A2.40 - A4.20 - Bed3.20,30,40 - Bed2.30

O.ArchivierungIntegrität F,I - A2.40 - A7.15,30,35 - Bed3.60,70,80

O.ArchivierungWahlgeheimnis F,I - A7.15 - A8.10,50,70 - Bed2.40,50,70 - Bed1.70

O.Abbruch F - A1.47

O.WahlBeenden F - A5.30,40 - Bed1.50

O.Wahlende F - A5.40 - Bed1.50