Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/74: 10.467 Pa.Iv. Schuldenprävention. Keine Werbung für Kleinkredite · 19 Seiten

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griff in die Wirtschaftsfreiheit dar (SVP). Weiter abgelehnt wird die Vorlage, weil nicht aufgezeigt werde, inwiefern aggressive Werbung die Überschuldung der Konsumentinnen und Konsumenten, insbesondere der jungen Erwachsenen, verursache. Die Überschuldung sei zwar klar zu bekämpfen. Es wäre aber stattdessen sinnvoller, Massnahmen für eine bessere Umsetzung der Kreditfähigkeitsprüfung zu treffen oder zu prüfen, ob ein Neustart ohne Schulden ermöglicht werden könnte (sog. fresh-start). Es sollten keine neuen Bestimmungen geschaffen werden, welche Kosten für Kreditinstitute und Konsumenten und Konsumentinnen verursachen, aber das gewünschte Ziel nicht erreichen, weshalb auf das vorgelegte Projekt zu verzichten sei (acsi, EKK).

4.3 Werbeeinschränkung und Selbstregulierung

Im Begleitschreiben zur Eröffnung der Vernehmlassung wurden die Teilnehmenden ersucht, insbesondere zur Frage Stellung zu nehmen, ob die Definition von aggressiver Werbung sowie die Sanktionierung von Verstössen im Rahmen einer Selbstregulierung der Branche oder aber durch das KKG geregelt werden soll. Viele Teilnehmende haben sich daher vorweg generell zu Fragen betreffend die vorgeschlagene Werbeeinschränkung und Selbstregulierung geäussert. Dabei wird die blosse Werbeeinschränkung, respektive das Verbot aggressiver Werbung von verschiedenen Teilnehmenden ausdrücklich begrüsst (AI, BS, SH, SZ, UR; coop, IG DHS, KV, VFG). Viele unterstützen gleichzeitig auch die vorgeschlagene Selbstregulierung der Branche (AR, GL, GR, NW, OW, SO, VD, ZG, ZH; CVP; ASW, BSW, CP, economiesuisse, FER, IGEM, Kartac, SGV, SLV, SRF, SW, SWA, SwissBanking, Treuhand Suisse, VSKF). Dagegen gibt es jedoch auch einige kritische Stimmen gegen die vorgeschlagene Ausgestaltung der Werbeeinschränkung und der Selbstregulierung (AG, FR, GE, SG; Grüne, SP; Caritas, EKKJ, DETTES, FRC, Lausanne, SGB, SKS, SSV, TS). Festgehalten wird auch, es wäre besser gewesen, entweder ein vollumfängliches Verbot einzuführen oder auf die Regelungen gänzlich zu verzichten, da diese zu kompliziert seien und nicht umgesetzt werden könnten (TG).

4.3.1 Vollumfängliches Werbeverbot

Einige Teilnehmende hätten sich ein vollumfängliches Werbeverbot gewünscht (BL, BE, GE; EVP, SP; SGB, TS). Der Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit würde sich zufolge des öffentlichen Interesses, nämlich dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten, vor allem der besonders gefährdeten Personen, vor den überzogenen Versprechungen einzelner Anbieter rechtfertigen. So könnten auch schwierige Abgrenzungsfragen vermieden werden (BE). Angesichts der volkswirtschaftlichen und sozialen Kosten der Schuldenproblematik wäre eine Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit sehr wohl zumutbar und verhältnismässig (SP). Es sollte ein vollständiges Verbot vorgesehen werden, da es widersprüchlich sei, einerseits durch öffentliche Institutionen wie Schulen Schuldenprävention zu betreiben und andererseits den Kreditinstituten grosse Freiheiten bezüglich Werbung zu belassen (GE). Jugendspezifische Werbung sowie Werbung, die sich an besonders verletzliche Gruppen wie beispielsweise Personen in prekären Arbeitsverhältnissen richtet, sollte generell verboten werden (SGB).

Demgegenüber wird von einigen Teilnehmenden gegen ein absolutes Verbot angeführt, ein solches würde die Transparenz im Markt verhindern und den Konsumentinnen und Konsumenten schaden (ASW, BSW, IGEM, SW, SWA, Treuhand Suisse, VSKF). Grundsätzlich sei auf gesetzliche Verbote zu verzichten (CP) und ein vollumfängliches Verbot würde gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstossen (Treuhand Suisse).

4.3.2 Allgemeines zur vorgeschlagenen Selbstregulierung der Branche

Die Lösung einer Selbstregulierung der Branche mittels einer privatrechtlichen Konvention, wird von verschiedenen Teilnehmenden ausdrücklich befürwortet (ZG, ZH; CVP; coop, eco-