Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/74: 10.467 Pa.Iv. Schuldenprävention. Keine Werbung für Kleinkredite · 19 Seiten
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1. Allgemeines
Das Vernehmlassungsverfahren zum Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) vom 14. Mai 2013 sowie zum entsprechenden Vorentwurf zu einer Änderung des Konsumkreditgesetzes (KKG)1 wurde am 7. Juni 2013 eröffnet und dauerte bis zum 30. September 2013. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Wirtschaft und weitere interessierte Organisationen. Stellung genommen haben 24 Kantone, sechs politische Parteien und 30 Dachverbände und Organisationen. Insgesamt gingen damit 60 Stellungnahmen ein, welche Gegenstand der vorliegenden Auswertung bilden.
Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Arbeitgeberverband.
2. Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Siehe Anhang.
3. Gesamtbewertung
Eine Mehrzahl der Teilnehmenden begrüsst gesamthaft beurteilt die Vorlage (AI, AR, FR, GL, GR, LU, NW, OW, SO, SH, SZ, ZG, ZH; CVP, Grüne, EVP; ASW, BSW, coop, CP, economiesuisse, FER, IG DHS, IGEM, Kartac, KV, SGV, SLV, SRF, SW, SWA, SwissBanking, Treuhand Suisse, VFG, VSKF). Einige Teilnehmende sind der Ansicht, die Vorlage gehe zu wenig weit oder sei zu zurückhaltend (BS, NE, TI, VD; TS). Verschiedene Teilnehmende begrüssen grundsätzlich Massnahmen gegen die Überschuldung, jedoch nicht die in der Vorlage gemachten wichtigsten Änderungsvorschläge, da diese ungenügend seien (BL, GE, TG; SP; Caritas, DETTES, FRC, Lausanne, SKS, SSV). Ausdrücklich abgelehnt wird die Vorlage von zwei Parteien (FDP, SVP) und zwei Organisationen (acsi, EKK). Den übrigen Stellungnahmen war kein eindeutiger Positionsbezug zur Vorlage insgesamt zu entnehmen, hauptsächlich weil sie sich primär zu einzelnen Aspekten der Vorlage äusserten.
4. Allgemeine Bemerkungen zu einzelnen Aspekten
4.1 Verschuldungsproblematik
Einige Teilnehmende thematisieren die Notwendigkeit der Vorlage und die Problematik der Verschuldung, respektive der Überschuldung. Verschiedene sind der Ansicht, es bestehe gar keine besondere Verschuldungsanfälligkeit der jungen Erwachsenen. Diese würden sogar deutlich weniger Konsumkredite aufnehmen. Dies zeige eine vom Bundesamt für Justiz in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahr 2007 von Prof. Elisa Streuli, Fachhochschule Nordwestschweiz (SVP; SGV, Treuhand Suisse). Das KKG sei bereits eines der strengsten Gesetze Europas mit einer rigiden Kreditfähigkeitsprüfung (SVP; ASW, BSW, IGEM, SW, SWA, Treuhand Suisse, VSKF). Dieses alleine biete genügend Handhabe, um Jugendliche vor einer Überschuldung zu schützen (SVP). Gemäss der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK) sei zudem die Zahl der neu registrierten Konsumkredite ohne Leasing zurückgegangen. Die Zahl der abgelehnten Kreditgesuche betrage im Jahr 2012 34,8% und dokumentiere eine gewissenhafte Durchführung der Kreditfähigkeitsprüfung (SGV). Junge Erwachsene würden im Vergleich zu den anderen Altersgruppen deutlich weniger Konsumkredite auf-
1 Bundesgesetz vom 23. März 2001 über den Konsumkredit, SR 221.214.1.